Stadt Isny erlässt zwei Allgemeinverfügungen

Ein Schild weist auf ein Alkoholverbot hin.
Ein Schild weist auf ein Alkoholverbot hin. (Bild: picture alliance/dpa | Angelika Warmuth)

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Isny – Bedingt durch die pandemische Lage in Deutschland und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen die Übertragung des Coronavirus einzudämmen erlässt die Stadt zwei Allgemeinverfügungen. Diese werden auf die ortsübliche Weise bekanntgemacht und gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Internet.

Eine Allgemeinverfügung ordnet für den wöchentlich stattfindenden Wochenmarkt ab Donnerstag, 30. Dezember 2021 sowie sonstige Verkaufs- und Infostände und Verkaufsaktionen innerhalb des Isny-Ovals, auf dem Burgplatz oder im Kurpark für Kunden, Besucher, Standbetreiber und Verkaufspersonal das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP-Maske an.

Die zweite Allgemeinverfügung legt für den Zeitraum vom 31. Dezember 2021 ab 15 Uhr bis zum 1. Januar 2022 um 9 Uhr für die öffentlichen Bereiche „Rotmoos bis Fluggelände“, „Festplatz am Rain“, „Schulgelände“, „Skaterplatz“, „Lohbauer-Denkmal“, „Marktplatz und Fußgängerzone“, „Kurpark“, „zentraler Omnibusbahnhof“ und „Burgplatz“ folgende Verbote fest:

  1. Verbot für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Sinne des § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

  2. Verbot für das Konsumieren von alkoholischen Getränken

  3. Verbot von Ansammlungen von mehr als zehn Personen

(Pressemitteilung: Stadtverwaltung Isny)