Stadt beschließt Kitagebühren während der pandemiebedingten Schließung im ersten und zweiten Lockdown

Kinder sitzen im Rahmen der Notbetreuung in einem Kindergarten während des Mittagessens an einem Tisch und sind in einem Spiegel zu sehen.
Kinder sitzen im Rahmen der Notbetreuung in einem Kindergarten während des Mittagessens an einem Tisch und sind in einem Spiegel zu sehen. (Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert)

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Der Gemeinderat Friedrichshafen hat in seiner Sitzung am Montag, 26. April die neue Gebührenregelung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen der Zeppelin-Stiftung während der pandemiebedingten Schließung im ersten und zweiten Lockdown beschlossen.

Gemäß der Regelung werden die monatlichen Betreuungsgebühren für die Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Friedrichshafen, Zeppelin-Stiftung, für April 2020 für alle Kinder – auch wenn systemrelevante Notbetreuung in Anspruch genommen wurde – erlassen.

Zudem werden die Betreuungsgebühren für Kinder, die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, für Mai und Juni 2020 sowie für Januar und Februar 2021 erlassen. Für Kinder, die die Notbetreuung genutzt haben, werden die Gebühren für Mai und Juni 2020 sowie für Januar und Februar 2021 tageweise nach der Gebührensatzung erhoben.

Die Stadt bittet die freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Friedrichshafen ebenso zu verfahren. Dadurch entstehende Gebührenausfälle erstattet die Stadt den Trägern in voller Höhe.

Weitere Informationen zu allen Sitzungen und Beschlüssen sind online einsehbar unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de.

(Pressemitteilung Stadt Friedrichshafen)