Sprayer haften für illegale Graffiti

Graffiti ist kein Kavaliersdelikt. Werden öffentliche Einrichtungen oder privates Eigentum unerlaubt besprüht, liegt meist eine Sachbeschädigung vor. Und die kann teuer werden.
Graffiti ist kein Kavaliersdelikt. Werden öffentliche Einrichtungen oder privates Eigentum unerlaubt besprüht, liegt meist eine Sachbeschädigung vor. Und die kann teuer werden. (Bild: Canva)

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Sie prägen das Stadtbild, sind an fast jedem Bahnhof zu sehen und zieren unzählige Bushaltestellen – und doch sind illegal aufgebrachte Graffiti kein Kavaliersdelikt. Werden öffentliche Einrichtungen oder privates Eigentum unerlaubt besprüht, liegt meist eine Sachbeschädigung vor. Und die kann teuer werden.

Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden

Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne der §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Dazu kommt oft auch noch ein verbotswidriges Betreten des Geländes, so dass zusätzlich ein Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB vorliegt. Die Texte der Rechtsnormen können unter www.gesetze-im-internet.de/stgb nachgelesen werden.

Aufgrund der Sachbeschädigung kann der Geschädigte zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Und die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Täter bzw. Verursacher gelten 30 Jahre lang: Wer mit 15 beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr bis zu seinem 45. Lebensjahr zur Kasse gebeten zu werden.

Kurz gesagt:

  • Illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen,
  • die Verursacher machen sich schadenersatzpflichtig
  • und werden strafrechtlich verfolgt.

Wenn Sie Sprayer auf frischer Tat entdecken

  • Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr und informieren Sie sofort über den Notruf 110 die Polizei.
  • Prägen Sie sich die Beschreibung des Täters (Aussehen, Kleidung, Besonderheiten usw.) ein. Falls Sie Hinweise geben können, wohin, wie bzw. womit der Täter geflüchtet ist, erleichtert das der Polizei die Ermittlungsarbeit.
  • Erstatten Sie in jedem Fall (auch wenn keine Sprayer erwischt wurden) umgehend Anzeige.
  • Sorgen Sie dafür, dass der Schaden fotografisch festgehalten wird und anschließend eine umgehende Beseitigung der Graffiti erfolgt.
  • Melden Sie den Schaden Ihrer Gebäudeversicherung, falls Versicherungsschutz besteht.
  • Spezialreiniger zur Beseitigung von Sprühlacken erhalten Sie im Fachhandel. Beachten Sie, dass diese auf ätzenden Säuremixturen basieren können und der Kontakt gesundheitsschädlich sein kann.

Empfehlungen für Eigentümer von Gebäuden

Ein illegales Graffiti sollte so schnell wie möglich beseitigt werden, denn ist eine Wand erst einmal vollgeschmiert, zieht sie erfahrungsgemäß bald Nachahmer an. Einen absoluten Schutz vor Farbschmierereien gibt es nicht.

Das können Sie tun:

  • Licht in Kombination mit Bewegungsmeldern und aufmerksame Nachbarn schützen auch vor Sprayern
  • Eine begrünte Fassade hält Sprayer fern. Ebenso sind eine grobe, unebene Oberfläche oder farbenfrohe Wände ungünstige Untergründe für Graffiti.
  • Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Fachfirmen bieten verschiedene Verfahren zum Schutz vor bzw. für die Beseitigung von Farbschmierereien an.