Silvesterfeuerwerk: Abbrennverbot in der Bad Waldseer Altstadt

Silvesterfeuerwerk: Abbrennverbot in der Bad Waldseer Altstadt
Aufgrund örtlichen Gegebenheiten hat die Stadt Bad Waldsee als Ortspolizeibehörde das Abbrennen von Feuerwerkskörpern innerhalb der historischen Altstadt verboten. (Bild: Pixabay/ Svetlana/ Symbolbild)

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Feuerwerkskörper sind ein fester Bestandteil der Silvesterfeiern zur Begrüßung des neuen Jahres.

Auch in Bad Waldsee wird der Beginn des neuen Jahres von vielen Personen mit einem großen oder kleinen Feuerwerk gefeiert. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist nur am 31.12.2022 und am 01.01.2023 erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch an Silvester und Neujahr gesetzlich verboten ist. 

Insbesondere in der historischen Altstadt besteht aufgrund der engen Bebauung und der Beschaffenheit der Gebäude ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes. Vielen Gebäuden sieht man auf den ersten Blick nicht an, dass es sich um Fachwerkhäuser handelt, da sie verputzt sind. In der Nacht von Silvester auf Neujahr 2015/2016 ist auf der Hochstatt, inmitten der Altstadt, ein historisches Gebäude durch einen Feuerwerkskörper in Brand geraten und erheblich beschädigt worden. Nur ein Großaufgebot der Feuerwehr konnte verhindern, dass sich die Flammen ausbreiteten.

Aufgrund dieser besonderen örtlichen Gegebenheiten hat die Stadt Bad Waldsee als Ortspolizeibehörde auch für den 31.12.2022 und 01.01.2023 (Silvester und Neujahr) das Abbrennen von Feuerwerkskörpern innerhalb der historischen Altstadt verboten.

Die Anordnung des Abbrennverbotes und deren Begründung können auf der Homepage der Stadt Bad Waldsee eingesehen werden. 

Wie die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, kann der leichtfertige Umgang mit Feuerwerkskörpern schnell zu Sach- und Personenschäden führen. Immer öfter beginnt das neue Jahr mit Nachrichten über Brandunglücksfälle und schwere Verletzungen.

Um Schäden zu vermeiden, hält die Stadtverwaltung folgende Tipps bereit:

  • Nur pyrotechnische Gegenstände abbrennen, die mit einem Zulassungszeichen des Bundesamtes für Materialprüfung (BAM) versehen sind.
  • Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung lesen und die Gefahrhinweise beachten.
  • Vor dem Zünden von Raketen sollte ein sicherer Startplatz ausgesucht werden. Dachvorsprünge, Bäume, Oberleitungen oder leicht entzündliche Gegenstände sollten nicht in der Nähe sein. 
  • Als „Abschussrampen“ für Raketen sind in Getränkekästen gestellte leere Getränkeflaschen geeignet. Der Balkon ist zum Abschießen von Raketen ungeeignet, da die Flugbahn durch Dachvorsprünge oder darüber liegende Balkone eingeschränkt ist.
  • „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals zünden.
  • Wer es um Mitternacht zu Silvester so richtig krachen lassen will, sollte besser nüchtern bleiben. Alkohol und Feuerwerk können sonst zu einer „explosiven Mischung“ werden.

Bei aller Freude und Feststimmung sollte sich jeder so verhalten, dass die Gesundheit und das Eigentum der Mitmenschen nicht gefährdet werden. Das Abschießen von Leuchtkörpern und Raketen gegen Gebäude verursacht eine erhebliche Brandgefahr. 

Generell gilt: Böller und Raketen sind kein Spielzeug. Eltern müssen dafür sorgen, dass Feuerwerkskörper, welche nur von Personen über 18 Jahren erworben werden dürfen, nicht in die Hände von Kindern gelangen können. Niemand wird sich verzeihen können, wenn ein Kind schwere Verbrennungen, Augenverletzungen oder Gehörschäden davon trägt.

Aus diesem Anlass richtet die Stadtverwaltung die dringende Bitte an die Einwohner, mit Böllern und Raketen sorgfältig und verantwortungsbewusst umzugehen. 

Insbesondere ergeht die Aufforderung, das für die historische Altstadt angeordnete Abbrennverbot für Feuerwerkskörper zu beachten. Die Altstadt bietet ein nicht ersetzbares Stadtbild. Es wäre bedauerlich, wenn dieses durch einen Brand aufgrund von Feuerwerkskörpern in Mitleidenschaft gezogen würde. 

(Pressemitteilung: Stadt Bad Waldsee)