Regeln nicht vergessen – trotz Partylaune Silvester in der Biberacher Innenstadt

Silvester in der Biberacher Innenstadt
Das zünden von Feuerwerkskörpern in der nähe von historischen Gebäuden ist auch in Biberach verboten. (Bild: Pixabay/ Susanna Yli-Ristaniemi/ Symbolbild)

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Der Biberacher Marktplatz ist in der Silvesternacht ein beliebter Treffpunkt zum Feiern. Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz und Stadtverwaltung wünschen sich eine fröhliche, stimmungsvolle Silvesterfeier ohne Personen- und Sachschäden. Werden Regeln eingehalten, steht dem auch nichts im Wege.  

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Zum einen wegen der Lärmbelästigung und zum anderen besteht in historischen Stadtkernen mit engen Gassen und alten Gebäuden hohe Brandgefahr. Viele Fachwerkhäuser sind verputzt und von außen als solche nicht zu erkennen. Raketen sind besonders gefährlich, denn sie können sich beispielweise im Dachgebälk oder zwischen Dachplatten verfangen. Ebenso ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Umgebung von Treibstofflagern, Tankstellen und sonstigen Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, verboten.

Generell muss mit Feuerwerkskörpern bewusst umgegangen werden. Dabei sind die jeweiligen Altersgrenzen, Gebrauchs- und Sicherheitsanweisungen zu beachten. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Viel schlimmer kann sich jedoch ein möglicher Schaden auswirken, für den der Verursacher haftet. Wer Feuerwerkskörper in dicht gedrängter Menschenmenge zündet oder in sie hineinwirft, handelt grob fahrlässig. Bei aller Festfreude und Partystimmung sollte sich jeder so verhalten, dass die Gesundheit und das Eigentum anderer nicht gefährdet wird.

Die Verantwortlichen bei Polizei, DRK, Feuerwehr und Stadtverwaltung haben Vorsorge getroffen. Die Polizei wird um Mitternacht verstärkt am Marktplatz präsent sein. Es werden Alkoholkontrollen stattfinden. Das Deutsche Rote Kreuz wird mit einem Krankentransportfahrzeug auf dem Marktplatz stehen. Auch die Feuerwehr wird vor Ort sein. Um Gefahren durch Feuerwerkskörper beziehungsweise Funkenflug zu vermeiden, werden Haus- und Wohnungsbesitzer gebeten, Dachfenster und -luken geschlossen zu halten.

Anzeigepflicht für Kleinfeuerwerk

Das Ordnungsamt der Stadt Biberach weist auf die Anzeigepflicht hin. Wer erstmals Kleinfeuerwerk (Klasse II) und Feuerwerksspielwaren (Klasse I) verkaufen will, muss dies vorher beim Ordnungsamt der Stadt schriftlich anzeigen. In der Anzeige sind die mit der Leitung des Betriebes beauftragten Personen anzugeben. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen erst ab Donnerstag, 29. Dezember, verkauft werden, nicht aber an Personen unter 18 Jahren, die sie ohnehin nicht abbrennen dürfen. Darauf muss in geeigneter Weise etwa durch Aushang aufmerksam gemacht werden. Händler werden gebeten, die Abgabe- und Lagerbestimmungen genau zu beachten. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen übrigens nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.

(Pressemitteilung: Stadtverwaltung Biberach)