Sendungshinweis: Kinderpornografie in Schülerchats

Sendungshinweis: Der SWR sendet einen Beitrag über die zunehmende Verbreitung von Kinderpornografie in Schülerchats oder WhatsApp-Gruppen von Kindern.
Sendungshinweis: Der SWR sendet einen Beitrag über die zunehmende Verbreitung von Kinderpornografie in Schülerchats oder WhatsApp-Gruppen von Kindern. (Bild: ©Polizeiliche Kriminalprävention)

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Heute, am 25. März, 20.15 Uhr, sendet der SWR einen Beitrag über die zunehmende Verbreitung von Kinderpornografie in Schülerchats oder WhatsApp-Gruppen von Kindern. In der Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ klären auch Experten der Polizei über diese Straftat auf und geben Hinweise zum Umgang mit illegalen Inhalten auf Kinderhandys.

Immer wieder beteiligen sich auch Kinder und Jugendliche an der Verbreitung von Kinderpornografie. In Chats, in WhatsApp-Gruppen oder über soziale Netzwerke teilen sie Bilder und Videos, die sexualisierte Gewalt an Kindern zeigen. Die meisten Beteiligten sind sich der strafrechtlichen Folgen ihres Tuns nicht bewusst – mit ungeahnten Folgen.

Tatsache ist: Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sind Straftaten. Deswegen ist es entscheidend, Videos und Bilder nicht leichtfertig weiterzuleiten. Solches Material sollte immer gemeldet werden – darüber klärt auch die Kampagne der Polizei gegen die Verbreitung von Kinderpornografie auf.

Regeln gegen die Verbreitung von Kinderpornografie:

  • Video nicht weiterschicken.
  • Dem Netzwerk und der Polizei melden.
  • Aus Gruppen austreten, in denen Kinderpornografie verbreitet wird.

Melden beim Netzwerkbetreiber

Auf Facebook, Instagram und Co. können strafbare Inhalte wie Kinderpornografie dem Netzwerk selbst gemeldet werden. Dies ist über Meldebuttons möglich. Und dies ist gerade in diesem Fall besonders wichtig. Denn die meisten großen Netzwerkbetreiber haben ihren Sitz in den USA und sind dort gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf kinder- oder jugendpornografische Inhalte einer besonderen Stelle zu melden. Dafür sichern die Netzwerkbetreiber die Inhalte und alle dazugehörigen Daten und löschen diese anschließend.

Was geschieht mit der Meldung?

Die Informationen werden dann an das „National Centre for missing and exploited children“ weitergeleitet. Dieses nimmt diese Hinweise auf und leitet sie an die Polizeibehörden des Landes weiter, aus dem der Upload registriert wurde. Landen die Daten dann in Deutschland, werden hier die Ermittlungen aufgenommen. Ein Video des Bundeskriminalamts erklärt das Vorgehen genau. 

Melden bei der Polizei

Wer einen Inhalt der Polizei melden will, kann sich an jede Polizeidienststelle vor Ort wenden. Die FAQ zu Kinderpornografie geben weitere Informationen dazu. In einigen Bundesländern können solche Inhalte auch über die Online-Wache gemeldet werden.

(Quelle: polizeiliche Kriminalprävention)