Schwenningens Tyson Spink wird nicht begnadigt

Das Strafmaß bleibt bestehen für Tyson Spink (blaues Trikot).
Das Strafmaß bleibt bestehen für Tyson Spink (blaues Trikot). (Bild: Verein)

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Schwenningen – Tyson Spink ist im Nachgang des Spiels beim EHC Red Bull München (wir berichteten) aufgrund eines Stockstiches sanktioniert worden. Nachdem der Spieler Klage beim Schiedsgericht der Deutschen-Eishockey-Liga (DEL) eingereicht hatte, kam dieses nach Prüfung zu dem Entschluss, dass das ursprünglich angesetzte Strafmaß bestehen bleibt.

Spink ist zwei Spiele gesperrt und muss – darüber hinaus – eine Geldstrafe bezahlen. Somit steht der Flügelstürmer vorerst nicht zur Verfügung. „Tyson Spink hat uns bereits direkt nach dem Schlusspfiff am letzten Donnerstag sowie an den darauffolgenden Tagen immer wieder glaubhaft versichert, dass er auf keinen Fall einen Stockstich begangen hat. Verschiedene Aussagen haben ihn auch entlastet“, erklärte Schwenningens Geschäftsführer Christoph Sandner.

Und weiter: „Tyson war und ist nach wie vor am Boden zerstört und wollte mit einer Klage gegen die Entscheidung des DEL-Disziplinarausschusses seine Unschuld vor dem DEL-Schiedsgericht beweisen. Diese Klage ist abgewiesen worden. Tyson musste diesen Weg gehen und wir haben ihn in unserer Verantwortung als treuer Arbeitgeber stets und vollumfänglich unterstützt.“

Leider habe es keine TV- oder Videoaufzeichnungen gegeben, die den Spieler entlasten könnten. „Tyson Spink und wir möchten uns ausdrücklich beim EHC Red Bull München und dem Spieler Keith Aulie, für die nicht selbstverständliche und loyale Unterstützung sowie beim DEL-Disziplinarausschuss unter der Leitung von Lorenz Funk als Vorsitzenden der Aufklärungsarbeit bedanken“, fügte Sandner abschließend hinzu.