Schutz– und Hygienemaßnahmen für die Aussegnungshalle

Schutz– und Hygienemaßnahmen für die Aussegnungshalle
Hygienemaßnahmen zum Schutz vor dem Corona Virus. (Bild: Klaus Hausmann)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Aulendorf – Um das Risiko einer Übertragung und Ansteckung mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf ein Minimum zu reduzieren, müssen alle für die Benutzung der Aussegnungshalle geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen uneingeschränkt befolgt werden.

Die Besucherzahl ist derzeit auf 20 Einzelplätze begrenzt.

Reduzierte Personenzahlen für Veranstaltungen aufgrund der jeweils aktuellen CoronaVO sind einzuhalten.

  • Die derzeitige Bestuhlung dient der Einhaltung der erforderlichen Abstände von 1,5 Metern. Daher muss die Bestuhlung nach der Trauerfeier vom Bestatter wieder so angeordnet werden. Die Handkontaktflächen sind nach der Trauerfeier vom Friedhofsordner zu reinigen.
  • Der Veranstalter (Trauerfamilie) ist verpflichtet eine Liste aller BesucherInnen zu führen bzw. das ausgehändigte Kontakt-Formular auszufüllen. Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Aus diesem Grund muss die Trauerfamilie bzw. die verantwortliche Person die Namen, die Anschrift und die Telefonnummer ihrer BesucherInnen erfassen und dem Bestattungsordner übergeben. Die Liste wird bei der Friedhofsverwaltung bzw. beim Ordnungsamt vier Wochen aufbewahrt und danach vernichtet. BesucherInnen, die ihre Daten nicht angeben, können an der Trauerfeier nicht teilnehmen. Des Weiteren TeilnehmerInnen/BesucherInnen die Erkältungszeichen aufweisen (trockener Husten, Fieber, Geschmacks-, Geruchsverlust). Ebenso TeilnehmerInnen/BesucherInnen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten.  Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle TeilnehmerInnen/BesucherInnen verpflichtend.
  • Vor dem Betreten der Aussegnungshalle können Sie Ihre Hände an dem dafür vorgesehenen Desinfektionsspender desinfizieren. Oder Sie waschen Ihre Hände gründlich in den Sanitärräumen.
  • Halten Sie die Abstandsregel von 1,5 m zu anderen Personen ein. Das gilt insbesondere beim Betreten und beim Verlassen der Aussegnungshalle.
  • Beachten Sie die Nies- und Hustenetikette.
  • Verzichten Sie beim Kondolieren auf Händeschütteln.

Stadt Aulendorf

Hauptamt Friedhofsverwaltung