Rund 5300 Zwangsräumungen 2019 im Südwesten

Rund 5300 Zwangsräumungen 2019 im Südwesten
Caren Lay (Die Linke) spricht im Deutschen Bundestag. (Jörg Carstensen/dpa/Archivbild)

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Stuttgart (dpa/lsw) – Mit 5295 Vollstreckungsaufträgen sind 2019 in Baden-Württemberg etwas weniger Zwangsräumungen von Wohnungen und Geschäftsräumen veranlasst worden als im Jahr davor. 2018 waren es 5707, wie aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Frage der Linken-Bundestagsabgeordneten Caren Lay hervorgeht. Die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion forderte, Räumungen in die Wohnungslosigkeit gehörten grundsätzlich verboten. Bundesweit waren es 2019 mindestens rund 50 000 Vollstreckungsaufträge.

«Die Grausamkeit, aus der Wohnung geworfen zu werden, wird im Corona-Winter zur Lebensgefährdung», sagte Lay. Es sei nicht nur kalt, in Sammelunterkünften gebe es auch viel zu wenig Abstand und Schutz vor dem Coronavirus. Für die Zeit der Pandemie müsse der Bund Zwangsräumungen von Wohnungen aussetzen, forderte sie. Kommunen müssten die Nutzung von leerstehenden Hotels und Wohnungen für Obdachlose erleichtern.

Während der Zeit der ersten Corona-Beschränkungen im Frühjahr konnte Mietern nicht gekündigt werden, wenn sie wegen der Pandemie ihre Miete nicht zahlen konnten. Die Zahlung mussten sie allerdings später nachholen. Die Regelung galt ab April und lief Ende Juni aus.

Konkret wurden für das Jahr 2019 nach Angaben des Justizministeriums 49 208 Vollstreckungsaufträge gemeldet. Nicht eingerechnet sind Schleswig-Holstein – wo es noch keine Zahlen gibt – und Bayern – wo sie nicht mehr erhoben werden. Ohne die beiden Bundesländer waren es 2018 52 260 und 2017 51 849 Aufträge. Ob Gerichtsvollzieher die Räumungsaufträge auch tatsächlich durchführten, wird nicht erfasst.