RP Tübingen gibt Häfler Doppelhaushalt „grünes Licht“

Der neue Haushaltplan der Stadt Friedrichshafen ist genehmigt worden.
Der neue Haushaltplan der Stadt Friedrichshafen ist genehmigt worden. (Archivfoto: tmy)

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Friedrichshafen – Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Haushaltssatzung der Stadt Friedrichshafen mit Haushaltsplan der Zeppelin-Stiftung – laut städtischer Mitteilung – für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 genehmigt.

Im vergangenen Jahr hatte das Regierungspräsidium (RP) mit seinem Erlass einschränkende Auflagen erteilt, die nun allerdings nicht fortgesetzt werden. Im städtischen Haushalt konnte die Finanzsituation zwar aufgrund verschiedener Konsolidierungsmaßnahmen und einer positiven Gewerbesteuerentwicklung stabilisiert werden, allerdings wurde die Stadt von der Aufsichtsbehörde zu weiteren Maßnahmen aufgefordert.

Dazu zählen – so die Stadt Friedrichshafen weiter – die Umsetzung im Haushalt eingeplanter Anpassungen von Gebühren und Steuern, die Reduzierung von Sach- und Personalaufwendungen, die Beschränkung auf das Notwendigste und Unaufschiebbare und die damit verbundene Zurückhaltung bei bestehenden freiwilligen Aufgaben.

Neue freiwillige Aufgaben sollen vorerst zurückgestellt werden. Zudem würden zusätzliche Konsolidierungsmöglichkeiten im Haushalt geprüft. Ebenfalls überprüft und begrenzt werden soll das vorgesehene hohe Investitionsvolumen.  Die Stadt müsse dem Regierungspräsidium über die Entwicklung der Haushaltssituation und den Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen bis 31. Oktober schriftlich berichten.

Der Haushalt der Zeppelin-Stiftung für die Jahre 2021 und 2022 enthalte keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde vom Regierungspräsidium auch nicht beanstandet. Die Haushaltssatzung der Stadt Friedrichshafen mit Haushaltsplan der Zeppelin-Stiftung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wurde am Samstag, 19. Juni, öffentlich bekannt gemacht.

Zudem liege diese vom 21. bis 29. Juni zur Einsichtnahme an Werktagen – außer samstags – im Häfler Rathaus am Adenauerplatz im 2. Stock in Zimmer 2.09, aus. Anschließend trete diese rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.