Risiko für das Auftreten von Geflügelpest auch in Bayern weiterhin hoch

Das Veterinäramt des Landkreises Lindau appelliert an alle Geflügelhalter im Landkreis dringend die Schutzmaßnahmen einzuhalten, um die Geflügelbestände vor einem Eintrag des Erregers zu schützen sowie eine mögliche weitere Verbreitung zu vermeiden.
Das Veterinäramt des Landkreises Lindau appelliert an alle Geflügelhalter im Landkreis dringend die Schutzmaßnahmen einzuhalten, um die Geflügelbestände vor einem Eintrag des Erregers zu schützen sowie eine mögliche weitere Verbreitung zu vermeiden. (Bild: picture alliance / Countrypixel | FRP)

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Veterinäramt appelliert Schutzmaßnahmen einzuhalten

Lindau (Bodensee) – Seit Mitte Oktober 2021 kommt es in Deutschland – besonders in Norddeutschland – wieder zu vermehrt auftretenden Fällen von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, Geflügelpest).

Neben den Fällen bei Wildvögeln, vor allem bei Wildgänsen und Wildenten, aber zum Beispiel auch bei Möwen und Greifvögeln, gab es bereits erste Geflügelpestausbrüche bei gehaltenen Vögeln bzw. in Geflügelbeständen.

In Bayern konnten bisher drei Fälle nachgewiesen werden, im Landkreis Lindau gab es bisher noch keinen. Das Veterinäramt des Landkreises Lindau appelliert jedoch nochmal an alle Geflügelhalter im Landkreis dringend die Schutzmaßnahmen einzuhalten, um die Geflügelbestände vor einem Eintrag des Erregers zu schützen sowie eine mögliche weitere Verbreitung zu vermeiden.

In Bayern erfolgte der erste Nachweis einer HPAIV-Infektion bei einem Wildvogel am 21.Oktober 2021. Mittlerweile sind zwei weitere Fälle hinzugekommen. Dies zeigt, dass das aktuelle Geflügelpestgeschehen Bayern eindeutig erreicht hat. Über Zugvögel, die aktuell noch in Bayern ankommen, besteht weiterhin eine erhebliche Einschleppungsgefahr.

Zudem ist davon auszugehen, dass es durch bereits vorhandene, infizierte Wildvögel zu einer weiteren Ausbreitung in der bayerischen Wildvogelpopulation kommen wird. Eine einsetzende Kälteperiode würde diesen Prozess nach den bisherigen Erfahrungen stark beschleunigen. Unter Einbezug der Risikoeinschätzung des Friedrich Loeffler-Instituts (FLI), der aktuellen, sehr dynamischen Entwicklung der Lage in Deutschland sowie in den Nachbarstaaten, muss aktuell auch für Bayern von einem hohen Risiko des weiteren HPAIV-Eintrages und der Verbreitung in der Wildvogelpopulation ausgegangen werden.

In der Folge steigt auch das Risiko eines Eintrages in Nutz- und Wirtschaftsgeflügelbestände zunehmend an. Die Bereiche um und an Gewässern an denen viel Wildwassergeflügel vorzufinden ist, gelten diesbezüglich als Risikogebiete. Daraus ergibt sich das Erfordernis, Maßnahmen zur Früherkennung der Geflügelpest bei Wild- und Hausgeflügel und zum Schutz der Geflügelbestände weiter konsequent umzusetzen.

Die Einhaltung der generellen Biosicherheitsanforderungen nach dem Animal Health Law ist essentiell. In Geflügelhaltungen sind die Biosicherheitsmaßnahmen dringend zu überprüfen, und falls erforderlich zu optimieren.

Besondere Vorsicht gilt für Betriebe mit möglichem Außenkontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildwasservögeln Sowohl gewerbliche Geflügelhalter, als auch Hobbyhalter sind gefordert, ihre Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen strikt umzusetzen und ggf. zu verbessern und zu erweitern. Die ersten Fälle der Aviären Influenza bei Wildenten in diesem Herbst zeigen, dass neben erkrankten Tieren auch klinisch gesund erscheinendes Wassergeflügel HPAIV vermehren und ausscheiden kann. Durch die Mobilität dieser gesunden Tiere z. B. bei der Futtersuche oder bei der Balz besteht ein zusätzliches Risiko für die AI-Einschleppung in Nutzgeflügelbestände.

Wurde HPAI bei Wildvögeln in einem Gebiet bereits nachgewiesen, wird das Risiko für eine Einschleppung in Nutzgeflügelhaltungen höher bewertet als dort, wo bislang noch keine Fälle gefunden wurden. In betroffenen Gebieten, sollten Geflügelhaltungen, vor allem in Risikogebieten in denen sich viele wildlebende Wasservögel aufhalten, erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen. Dazu zählt besonders, dass Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten und Futter sowie Tränke- oder Badewasser vor Wildvögeln gesichert werden.

Falls die Entwicklung der Geflügelpestsituation in Deutschland weiterhin so dynamisch bleibt und die Fallzahlen deutlich ansteigen, werden zur Sicherheit der Geflügelbestände entsprechend weitergehende Schutzmaßnahmen (z. B. Aufstallungspflicht) erforderlich werden.

Darauf sollten sich Geflügelhalter bereits jetzt vorbereiten. Geflügelhaltungen im Landkreis Lindau müssen dem Veterinäramt (Tel. 08382-270 502) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere sowie Haltung in Freiland- oder Stallhaltung angezeigt werden. Außerdem sollten auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln (keine Singvögel) dem Veterinäramt zur Untersuchung gemeldet werden.

(Pressemitteilung: Landratsamt Lindau)