Revision nach Urteil um Missbrauch an Elfjähriger

Revision nach Urteil um Missbrauch an Elfjähriger
Der Angeklagte (2.v.l.) sitzt neben seiner Rechtsanwältin Salome Götz (3.v.l.) im Gerichtssaal. (Carolin Gißibl/dpa/Archivbild)

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Schweinfurt (dpa/lby) – Nach dem Urteil gegen einen 50-Jährigen wegen zweifachen Missbrauchs einer Elfjährigen hat die Verteidigung Revision eingelegt. Eine Begründung des Rechtsmittels lag dem Landgericht Schweinfurt am Freitag noch nicht vor, wie ein Sprecher sagte.

Der Mann wurde vergangene Woche zu zwei Jahren und elf Monaten Haft wegen des Missbrauchs einer Jugendlichen in zwei Fällen und der Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt (12 Js 8953/20).

Das Mädchen wurde dem Fremden vom Lebensgefährten der Mutter angeboten. Dieser hatte zuvor auf einer Autobahntoilette einen Zettel gesehen, auf dem der Angeklagte nach flüchtigem Sex suchte. Die Jugendschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der Deutsche nach der Kontaktaufnahme die damals Elfjährige im Juli 2020 an zwei Abenden in seiner Wohnung im Landkreis Schweinfurt missbraucht hatte. Der Stiefvater war während der Taten im Raum anwesend und hatte einen Missbrauch laut Gericht mit seinem Handy aufgezeichnet.

Da der Angeklagte gedacht hatte, das Mädchen sei 14 Jahre alt gewesen, wurde er nicht – wie zunächst in der Anklage vorgeworfen – wegen schweren Kindesmissbrauchs belangt, auf den bis zu 15 Jahre Haft stehen können.

Die Verteidigung hatte wegen der Verbreitung pornografischer Schriften für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro plädiert und im übrigen Anklagepunkt einen Freispruch gefordert. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, ist aber wegen der eingelegten Revision nicht rechtskräftig und wird nun auf Rechtsfehler überprüft.