Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2021 können noch bis zum 31. März überwiesen werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.
Durch diese Beiträge können Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erfüllt und bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. Zusätzlich erhöhen die Beiträge die spätere Rente.
Keine Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern
Besonders Menschen, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern oder Lücken im Versicherungsverlauf schließen wollen, sollten die Frist unbedingt einhalten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.
Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2021 kann die monatliche Beitragshöhe beliebig zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1320,60 Euro gewählt werden. Dabei erfolgt keine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern.
Gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen
Werden freiwillige Beiträge überwiesen, müssen die Versicherungsnummer und der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge gelten sollen. Alle in Deutschland lebenden Menschen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt sind, können diese freiwilligen Beiträge leisten. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine vorgezogene Altersvollrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters ebenfalls freiwillige Beiträge zahlen und damit die Rente weiter erhöhen.
Alle Informationen zur freiwilligen Versicherung bietet die kostenlose Broschüre „Freiwillig rentenversichert an.
Mehr unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 / 1000 4800.