Doppelmord in Elmshorn: Lebenslange Haft für 30-Jährigen aus Tuttlingen

Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. (Bild: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Deutsche Presse-Agentur
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Im Prozess wegen Doppelmordes gegen einen 30 Jahre alten Mann aus Tuttlingen hat das Landgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Außerdem erkannte das Gericht die besondere Schwere der Schuld, wie der Vorsitzende Richter am Dienstag sagte. In der Konsequenz kann die Reststrafe nicht schon frühestens nach 15 Jahren bei Vorliegen einer positiven Prognose zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Mann aus Eritrea hatte dem Urteil zufolge zwei Frauen im Alter von 19 und 23 Jahren, die ebenfalls aus Eritrea stammten, heimtückisch und aus niederen Beweggründen in einer Wohnung in Elmshorn (Schleswig-Holstein) mit zahlreichen Messerstichen getötet. Eines der Opfer hatte 18 Stiche und Schnitte erlitten, das andere 20. Motiv des Täters sei vor allem ein gekränktes Ego gewesen.

Vorausgegangen war eine lose Fernbeziehung des späteren Täters mit der 23-Jährigen. Der 30-Jährige hoffte auf eine Heirat. Er habe der jungen Frau Geschenke im Wert von etwa 2500 Euro gemacht. Als ihm klar wurde, dass die 23-Jährige die Beziehung nicht weiterführen wollte, verlangte er das Geld zurück. Auf seine zahlreichen Anrufe habe sie immer seltener reagiert, sagte der Vorsitzende Richter. «Er fühlte sich ausgenutzt und nicht hinreichend respektiert.»

Im weiteren Verlauf gab es gegenseitige Beleidigungen. Der 30-Jährige habe begonnen, der Frau, die mit der 19-Jährigen in einer Wohnung lebte, zu drohen. Es kam zu einer Anzeige, die Polizei in Tuttlingen suchte den Mann für eine sogenannte Gefährderansprache auf.

Am 9. Juli 2022 schließlich wartete der Täter vor der Wohnungstür der Frauen, bis die 23-Jährige öffnete, weil sie Müll rausbringen wollte. Sofort habe er mit einem zuvor eigens im Internet bestellten Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge auf die Frau eingestochen und anschließend auch die 19-Jährige getötet. Wenig später hielt er auf der Straße eine Polizeistreife an und stellte sich.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Täter heimtückisch handelte, weil er die Arg- und Wehrlosigkeit der Frauen ausnutzte und sein Motiv auch das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt. «Das ist ein Musterfall von Heimtücke.»