Gornhofen: 33-jähriger Mann vergeht sich an einem Pferd

Gornhofen: 33-jähriger Mann vergeht sich an einem Pferd
Der Täter drang nachts in den Stall ein, um die Stute zu missbrauchen. Symbolbild. (Bild: Tatyana Consaul // iStock / Getty Images Plus)

Unfassbares hat sich in der Nacht von Montag auf Dienstag zugetragen: Offenbar verging sich ein 33 Jahre alter Mann an einer in einem Stall in Gornhofen untergebrachten Stute.

Der Tatverdächtige soll in der Nacht auf Dienstag in den Stall eingestiegen und die Stute missbraucht haben. Eine Kamera filmte die abscheuliche Tat.

Anhand der Videoaufnahmen konnte der Mann identifiziert und vorläufig festgenommen werden. Die Polizei in Ravensburg leitete ein Strafverfahren gegen den 33-Jährigen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein.

Der aus dem Ausland stammende Mann musste zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe mehrerer hundert Euro hinterlegen. Das Pferd wurde durch einen Tierarzt medizinisch begutachtet und versorgt.

Zoophilie seit 2013 verboten

In der Wissenschaft wird ‚Zoophilie‘ als das sexuelle Hingezogensein zu Tieren definiert. Seit 2013 ist es gemäß § 3 Tierschutzgesetz verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 € geahndet werden kann.

Als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wird dagegen das Verbreiten tierpornographischer Medien (Schriften, Videos etc.) gem. § 184 Strafgesetzbuch geahndet.

Der Deutsche Tierschutzbund betont: „Aus unserer Sicht sollten sexuelle Handlungen an Tieren ausnahmslos als Straftat gelten!“

(Quelle: Polizeipräsidium Ravensburg, Deutscher Tierschutzbund)