Die Stadt Leutkirch bittet ihre Bürger um Mithilfe im Kampf gegen die zunehmenden illegalen Müllablagerungen im Stadtgebiet, insbesondere an den Kleidercontainerstationen. Diese unerlaubten Ablagerungen umfassen eine breite Palette von Abfällen wie Hausmüll, Sperrmüll, Altreifen, Altautos, Bauschutt, Textilien, Elektrogeräte, Bioabfälle und vieles mehr.
Illegale Müllablagerungen beeinträchtigen nicht nur die Attraktivität von Leutkirch und seiner natürlichen Umgebung, sondern können auch eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Bürger und die Umwelt darstellen. Bleiben die Verursacher unbekannt, müssen die Kosten für die Entsorgung von der Allgemeinheit, also den Steuerzahlenden, getragen werden.
Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) dürfen Abfälle zur Beseitigung nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Die unzulässige Ablagerung in Wohn- und Gewerbegebieten, im Wald oder in der freien Landschaft verstößt gegen diese Regelung und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
Die Stadt Leutkirch appelliert daher an alle Bürger, hilfreiche Hinweise zu illegalen Müllablagerungen direkt an das Ordnungsamt Leutkirch ([email protected], Telefonnummer 07561 87-158) oder den Polizeivollzugsdienst zu melden. Für Hinweise, die zur Überführung eines Täters führen, wird eine Belohnung von 50 € ausgelobt.
Gemeinsam kann dazu beigetragen werden, Leutkirch sauber und lebenswert zu halten.
(Pressemitteilung: Stadt Leutkirch)