„Don’t drink and drive“: Betrunkene Fahrer gefährden Verkehr in Singen

„Don’t drink and drive“: Betrunkene Fahrer gefährden Verkehr in Singen
Während der Lenker eines Wagens nicht mehr als 0,5 Promille haben darf, sieht das bei Fahrrad und Co. etwas anders aus // Symbolbild. (Bild: perfectlab/ iStock / Getty Images Plus)

Am Verkehr teilnehmen und Alkohol konsumieren passt nicht zusammen. Trotzdem stoppen Beamte am Fastnachtssamstag gleich zwei Trunkenheitsfahrten in Singen.

Nicht nur Autofahrer gefährden sich und andere Menschen, indem sie sich alkoholisiert an das Steuer begeben. Gegen 16 Uhr wurde ein 35-jähriger Fahrer eines E-Scooters in der Bahnhofstraße aus dem Verkehr gezogen. Der bei der Kontrolle festgestellte Alkoholatem des 35-Jährigen wurde durch einen Atemalkoholtest bestätigt. Demnach war der Mann mit über 1,6 Promille auf dem Gefährt unterwegs.

Autofahrerin macht negativ auf sich aufmerksam

Gegen 20.25 Uhr fiel dann eine 30-jährige Fahrerin auf, die mit ihrem Pkw auf der Rielasinger Straße stadtauswärts unterwegs war. Sie fuhr mit deutlichen Schlangenlinien und ordnete sich an der Kreuzung zur Georg-Fischer-Straße auf dem Linksabbiegerstreifen ein, um dann geradeaus weiterzufahren.

Bei der in der Berliner Straße durchgeführten Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten auch bei ihr einen deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Test brachte Gewissheit: Die 30-Jährige hatte sich mit über 2,5 Promille hinter das Steuer gesetzt.

Promillegrenzen unterscheiden sich

Während der Lenker eines Wagens nicht mehr als 0,5 Promille haben darf, sieht das bei Fahrrad und Co. etwas anders aus. So ist das Fahrradfahren erst ab einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille untersagt. Aber aufgepasst: Darüber hinaus wird bei Fahrrad – oder E-Scooter Fahrern die sogenannte „relative Fahruntauglichkeit“ ab einer Promillegrenze von 0,3 Promille berücksichtigt.

Falls eine auffällige Fahrweise oder eine Überschreitung der 1,6 Promillegrenze festgestellt wird, droht dem Fahrradfahrer eine Strafanzeige. Dies kann nicht nur zu Geldstrafen und Punkten im Verkehrszentralregister führen, sondern im schlimmsten Fall auch einen Führerscheinentzug nach sich ziehen.

Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Lenker!

Betrunkene erwarten Konsequenzen

In den Fällen der beiden Verkehrsgefährder aus Singen stellte sich heraus, dass der 35-Jährige überhaupt keinen Führerschein besaß. Die 30-Jährige hingegen musste sich von ihrem vorerst verabschieden. Beide erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

(Quelle: adac.de, allianzdirect.de, Polizeipräsidium Konstanz)