Anwohner von Bodenseegemeinden appellieren mit eigenen Schildern an Fahrer, das Tempo zu drosseln. Ist das zulässig? Ein komplizierter Rechtsstreit ist nach Auskunft von Beteiligten noch lange nicht erledigt.
Der Rechtsstreit um Schilder von Bodensee-Anwohnern für ein freiwilliges Tempo 30 soll weitergehen – aber in einer Variante, von der vor Gericht explizit noch nicht die Rede war. Betroffene sollen ein neues offizielles Schreiben zum Entfernen der umstrittenen Schilder erhalten, gegen das dann geklagt werden soll, wie Beteiligte deutlich machten.
Der Grund: Nicht nur die klagenden Bürger von der Bodenseehalbinsel Höri seien interessiert, den Fall rechtlich zu klären, sondern auch das beklagte Landratsamt Konstanz, teilte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.
Im Kern geht es darum, ob Anwohner auf ihren Grundstücken mit eigenen Schildern an Fahrer appellieren dürfen, die Geschwindigkeit in Ortsdurchfahrten zu drosseln. Nach Ansicht des Landratamts ist das nicht erlaubt – die Schilder stellen einen Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr dar, wie die Behörde erläuterte.
Das Freiburger Verwaltungsgericht wies bereits Mitte Oktober drei Klagen von Bürgern gegen das Landratsamt als unzulässig ab. Die Kläger vom Bodensee werden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt, die nach eigenen Angaben ein Grundsatzurteil erstreiten will (Rechtssachen 6K 1866/22, 6K 1867/22 und 6K 1868/22).
Das Landratsamt habe nun mitgeteilt, dass die klagenden Bürger sogenannte Untersagungsbescheide bekommen werden, teilte Klägeranwalt Remo Klinger auf Anfrage mit. «Wir werden daher dann gegen diese Untersagungsbescheide klagen und keine Berufung einlegen», sagte Klinger mit Blick auf die schon vorliegende Entscheidung des Freiburger Verwaltungsgerichts.
«Das Verwaltungsgericht Freiburg wird dann in der Sache entscheiden», skizzierte Anwalt Klinger den weiteren Ablauf. Das Gericht hatte bei der ersten Entscheidung im Oktober moniert, dass es sich bei den bisherigen Schreiben des Landratsamts im Schilderstreit nicht um «anfechtbare Verwaltungsakte» gehandelt habe. Vielmehr seien Zwangsgelder gegen die Bürger lediglich angekündigt worden.
Das Landratsamt bestätigte, die sogenannten Verwaltungsakte noch zu erlassen. Die Behörde werde bald die betroffenen Bürger schriftlich über das weitere Vorgehen informieren, teilte ein Sprecher mit.
Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober waren die unterschiedlichen Standpunkte zu den Schildern für ein freiwilliges Tempo 30 aufeinandergeprallt. Auf den strittigen Tafeln sind das Wort «Freiwillig», ein nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder zu sehen. Nach Ansicht der DUH sind die Schilder eindeutig von amtlichen Verkehrszeichen zu unterscheiden. In den Kommunen gelte die übliche Begrenzung von 50 Stundenkilometern.