Im Rechtsstreit um Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 sind Bodensee-Anwohner vor Gericht gescheitert. Die drei Klagen von Bürgern gegen das zuständige Landratsamt wurden abgewiesen, wie das Freiburger Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte.
Im Kern ging es um die Frage, ob Anwohner auf ihren Grundstücken und mit eigenen Schildern an Fahrer appellieren dürfen, die Geschwindigkeit in Ortsdurchfahrten zu drosseln.
Das Landratsamt Konstanz hatte die Schilder zur freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung als unzulässig eingestuft und mit einem Zwangsgeld gedroht. Drei Kläger aus Bodenseegemeinden gingen dagegen rechtlich vor. Sie werden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt, die ein Grundsatzurteil erstreiten will (Rechtssachen 6K 1866/22, 6K 1867/22 und 6K 1868/22).
Bei einer mündlichen Verhandlung vor Gericht waren am Montag die unterschiedlichen Standpunkte aufeinandergeprallt. Bereits während der Sitzung war deutlich geworden, dass die Feststellungsklagen der Bürger möglicherweise unzulässig sind. Zu den Gründen für die Urteile will sich das Gericht nach eigenen Angaben erst zu einem späteren Zeitpunkt äußern – ein Termin dafür wurde nicht genannt.
Die Kläger könnten innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim beantragen, eine Berufung zuzulassen, teilte das Gericht mit.