Verstoß erst Jahre später entdeckt Langenargen: Zoll entdeckt nicht gemeldete Einfuhr von Segelboot aus der Schweiz

Langenargen: Zoll entdeckt nicht gemeldete Einfuhr von Segelboot aus der Schweiz
Zollstreife auf dem Bodensee: Beamte der Kontrolleinheit Zollboot Friedrichshafen überprüfen regelmäßig Boote in den Hafenanlagen – wie hier im Hafen von Langenargen. (Bild: Zoll)

Deutsche Presse-Agentur
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Zollbeamte haben im Hafen von Langenargen ein Segelboot kontrolliert und dabei einen Jahre zurückliegenden Verstoß gegen das Zollrecht aufgedeckt.

Die Yacht wurde offenbar bereits 2016 aus der Schweiz über den Bodensee nach Deutschland gebracht – ohne die vorgeschriebene Anmeldung beim Zoll.

Verdacht bei Hafenstreife bestätigt sich

Im Rahmen einer regulären Hafenstreife überprüften Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Zollboot Friedrichshafen mehrere Wasserfahrzeuge am Bodenseeufer. Bei einem Segelboot schöpften die Zöllner Verdacht: Es deuteten Hinweise darauf hin, dass das Boot ursprünglich unter Schweizer Zulassung gefahren war. Eine eingehendere Prüfung bestätigte diesen Verdacht.

Strafverfahren eingeleitet

Wie die Zollverwaltung mitteilt, wurde das Segelboot bereits vor rund neun Jahren nach Deutschland gebracht – ohne ordnungsgemäße Zollanmeldung. Gegen den heutigen Eigentümer, einen 45-jährigen Mann aus Bayern, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem forderte der Zoll Einfuhrabgaben und Zinsen in Höhe von rund 3.400 Euro nach.

Fall liegt bei Strafsachenstelle

Die weiteren Ermittlungen übernimmt nun die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm. Der Mann muss sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten. Der Zoll weist darauf hin, dass auch bei privat genutzten Wasserfahrzeugen die Zollvorschriften strikt einzuhalten sind.

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.

(Quelle: Hauptzollamt Ulm)