Friedrichshafen – Positiv auf Corona getestete Personen erhalten nicht mehr automatisch eine Absonderungsbescheinigung. Darauf weist das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung der Stadt Friedrichshafen hin.
Bis jetzt hatten alle in Friedrichshafen wohnenden positiv getesteten Personen automatisch eine Bescheinigung über die Dauer der Absonderung erhalten.
Künftig wird die Absonderungsbescheinigung für positiv Getestete, Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nur noch auf Antrag und auch nur über die tatsächliche Absonderungsdauer ausgestellt. So legte es die Landesregierung in der geltenden „Corona-Verordnung Absonderung“ fest.
Durch das Freitesten variiert die Dauer der Absonderung, so dass das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung keine automatisierten Bescheinigungen mehr ausstellen kann.
Eine Bescheinigung über die Absonderungsdauer benötigt man nur dann, wenn man aufgrund der Absonderung nicht arbeiten kann. Die Bescheinigung ist dann im Rahmen des Entschädigungsverfahrens vom Arbeitgeber beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Die Bescheinigung dient nicht dazu, in anderen Bereichen die Dauer bzw. das Ende der Absonderung darzulegen. Auch Arbeitgeber können die Bescheinigung nur zum Zweck des Entschädigungsverfahrens fordern.
Wer eine Absonderungsbescheinigung benötigt, kann diese ab Mittwoch, 2. März www.friedrichshafen.de/corona beantragen. Zum Freitesten muss dem Antrag ein negatives Testergebnis beigefügt werden. Die Absonderungsbescheinigung kann erst nach Ablauf der Absonderung beantragt werden. Vorher gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.
(Pressemitteilung: Stadt Friedrichshafen)