„Ohren auf“ in Friedrichshafen

„Ohren auf“ in Friedrichshafen
(Bild: pixabay)

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Der Entwurf des Lärmaktionsplans Friedrichshafen, Stufe 3, Straßenverkehr, wird von 23. November bis 21. Dezember öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können bis zum 21. Dezember eingereicht werden.

Friedrichshafen – Zu viel Lärm ist ein europaweites Problem, Lärm kann Stress‐Symptome hervorrufen – und sich im schlimmsten Fall negativ auf die Gesundheit auswirken. Der Straßenverkehr macht dabei einen erheblichen Teil der Belastung aus, belastend sind aber auch Lärm durch Zugverkehr, Industrie und Gewerbe. Lärmaktionspläne sollen dazu beitragen, Belastungen an bestehenden Lärmquellen zu entschärfen.

Ab Montag, 23. November haben alle Interessierten die Möglichkeit, an der Überprüfung des Lärmaktionsplans Friedrichshafen Stufe 2, Bereich Straßenverkehr, mitzuwirken. Im Erläuterungsbericht des Entwurfs für Stufe 3 wird das Ergebnis der Überprüfung der Bundes- und Landesstraßen dokumentiert und erklärt, außerdem schlägt die Verwaltung Maßnahmen zur Lärmminderung vor. An den zwei neu festgestellten Lärmschwerpunkten, der B 30 Paulinenstraße und der L 328a Bodenseestraße, kommen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in der Nacht in Betracht. Schienen- und Fluglärm sind in Friedrichshafen übrigens nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans, weil für die Schiene das Eisenbahnbundesamt zuständig ist und der Bodensee-Airport kein Großflughafen ist. Bis zum 21. Dezember sind Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 3 möglich.  

Lärmaktionspläne sind bei besonderen Entwicklungen für die Lärmsituation, auf jeden Fall aber alle fünf Jahre zu überprüfen und, wenn erforderlich, zu überarbeiten. Die Lärmkartierung 2018 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) 2018 für Bundes- und Landesstraßen in Friedrichshafen ist aktuell der Anlass, warum der erst 2016 beschlossene Lärmaktionsplan Stufe 2 bereits jetzt überprüft wird.

Da bei den Gemeinde- und Kreisstraßen seit 2018 auf Grund der zahlreichen Baustellen, des zusätzlichen Baustellenverkehrs zur Errichtung der B 31 neu und zuletzt der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Mobilität repräsentative Verkehrszählungen nicht möglich waren, wurden Gemeinde- und Kreisstraßen beim Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 3 nicht bewertet. Die Gemeinde- und Kreisstraßen sollen dann in der bereits 2021/2022 einzuleitenden Stufe 4 des Lärmaktionsplans berücksichtigt werden. Dabei werden dann nach vollständiger Eröffnung der B 31 neu auf allen Straßen mit durchschnittlich mehr als 7.500 Kfz am Tag Verkehrszählungen für den Lärmaktionsplan der Stufe 4 beginnen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplan Stufe 3 liegt vom 23. November bis 21. Dezember 2020 öffentlich aus. Während dieses Zeitraums können alle Unterlagen im städtischen Verwaltungsgebäude Riedleparkstraße 1 im Foyer des Erdgeschosses, Eingang Riedleparkstraße, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr möglich.  Dabei besteht auch Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Tel. 07541 203-4642 oder 203-4641. Die Besucherinnen und Besucher werden abgeholt. Außerdem stehen die Unterlagen online ab 23. November unter www.lap.friedrichshafen.de zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen und Anregungen können bis einschließlich 21. Dezember in schriftlicher Form (Adresse: Stadt Friedrichshafen, Amt für Stadtplanung und Umwelt, Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt, Riedleparkstraße 1, 88045 Friedrichshafen), per E-Mail an [email protected] oder zur Niederschrift beim Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadtverwaltung Friedrichshafen eingereicht werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird gebeten, die vollständige Anschrift anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Fragen zum Anhörungsverfahren beantwortet Jürgen Schock, Tel. 07541 203-4642, [email protected].