Gemeinderat beschließt Fortschreibung Förderung für Klimaschutz in Friedrichshafen geht weiter

Förderung für Klimaschutz in Friedrichshafen geht weiter
Seit mehr als 26 Jahren unterstützt das Förderprogramm Klimaschutz bereits Bürger bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. (Bild: Boy Wirat/iStock / Getty Images Plus

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Friedrichshafen soll bis 2040 klimaneutral werden – dafür braucht es die Mitwirkung aller Häfler. Daher fördert Friedrichshafen auch in den kommenden Jahren private Maßnahmen, die dem Klimaschutz zugutekommen.

Seit mehr als 26 Jahren unterstützt das Förderprogramm Klimaschutz bereits Bürger bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Jetzt hat der Gemeinderat das Förderprogramm zum 13. Mal fortgeschrieben.

Ab Januar werden nicht nur neue Maßnahmen gefördert und es fallen Fördermodule weg, es gibt auch höhere Fördersätze für Sanierungen. Neu ist außerdem, dass die Förderung auch für gewerblich genutzte Immobilien beantragt werden kann und die Beantragung einzelner Maßnahmen vereinfacht wird – zum Beispiel für Balkonkraftwerke. Der Fokus der beschlossenen Richtlinie liegt jetzt auch darauf, mehr Antragssteller zu bedienen und einkommensschwächere Haushalte besonders zu unterstützen.

Neue Fördermodule und Änderungen bei der Antragstellung

Bisher gab es bei der Förderung von Eigenstromspeichern Boni, die mit der Fortschreibung wegfallen. Dafür gilt die Förderung auch für Neubauten. Wer zusätzlich die Fassade zur Stromgewinnung nutzen möchte, kann eine Förderung von 500 Euro je Kilowatt Peak Leistung bekommen, maximal 5.000 Euro. Wer in ein Balkonkraftwerk investiert, das eine Mindestleistung von 600 Kilowattstunden Leistung hat, kann künftig einfacher einen Antrag stellen.

Bezuschusst wird ab Januar außerdem auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur – also die Installation von Ladepunkten für E-Fahrzeuge – sowie das Aufstellen einer Fahrradgarage bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Ab 2025 ist außerdem für die meisten Maßnahmen eine Online-Beantragung möglich. Mit der Fortschreibung gibt es einen neu eingeführten Stichtag. Der Antrag muss ab 2025 vor dem 30. November gestellt werden.

Neue Unterstützung für Inhaber der Häfler Karte

und Inhaber der Häfler Karte bekommen durch die Änderung der Richtlinie weitere Förderungen. Wer zum Beispiel zu einem Öko-Stromvertrag mit 100 Prozent Öko-Strom wechselt, bekommt einen Einmalbonus von 100 Euro. Bei einem Altgerätetausch, zum Beispiel bei einem neuen Kühlschrank oder einer Waschmaschine, können 40 Prozent der Neuanschaffungskosten von der Stadt gefördert werden.

Außerdem gibt es einen Zuschuss für den Öffentlichen Nahverkehr – derzeit sind das 20 Euro im Jahr für ein Deutschlandticket. Für den Kauf eines E-Lastenrads verdoppelt sich der Fördersatz und die Maximalförderung für Inhaber der Häfler Karte.

Fördermittel werden auf Schwerpunkte aufgeteilt

Das Budget des Förderprogramms wird ab 2025 in zwei Bereiche aufgeteilt: 70 Prozent stehen für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung, 30 Prozent für die übrigen Förderbereiche. Ziel ist es, weitere Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden zu schaffen, da die Sanierungsquote noch zu niedrig ist, um die städtischen Klimaschutzziele zu erreichen.

Schnellere Bearbeitung durch weitere Stelle

Damit die Anträge schnellstmöglich bearbeitet werden, wird im Amt für Stadtplanung und Umwelt eine bis Ende 2027 befristete Stelle nur für Bearbeitung der Förderanträge geschaffen. Bis die Stelle besetzt ist, wird auf die Hilfe externer Dienstleister gesetzt.

Alle Informationen rund um das Förderprogramm Klimaschutz sind online unter www.förderprogramme.friedrichshafen.de und www.klimastadt.friedrichshafen.de zu finden.

(Pressemitteilung: Stadt Friedrichshafen)