Regierungspräsidium Tübingen bestätigt die Gültigkeit der Laupheimer Oberbürgermeisterwahl

Der Bescheid zur Oberbürgermeisterwahl in Laupheim vom Regierungspräsidium Tübingen ist in Laupheim eingegangen.
Der Bescheid zur Oberbürgermeisterwahl in Laupheim vom Regierungspräsidium Tübingen ist in Laupheim eingegangen. (Bild: picture alliance/dpa | Harald Tittel)

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Laupheim – Nachdem der Einspruch von Herrn Kevin Wiest durch das Regierungspräsidium Tübingen zurückgewiesen wurde, ist nun auch der Bescheid über die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl vom Regierungspräsidium bei der Stadtverwaltung Laupheim eingegangen.

Aufgrund der von Kevin Wiest eingereichten Klage gegen das Wahlergebnis beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen kann Ingo Bergmann dennoch nicht als Oberbürgermeister eingesetzt werden. Die Stadtverwaltung prüft aktuell, ob und gegebenenfalls wann Ingo Bergmann als Amtsverweser eingesetzt werden kann.

(Pressemitteilung: Stadt Laupheim)