Regelungen über die Weihnachtsfeiertage

Regelungen über die Weihnachtsfeiertage
(Bild: pixabay)

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Über die Weihnachtsfeiertage vom 24. bis 26. Dezember 2020 gibt es in Baden-Württemberg Ausnahmen von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für private Feiern.

Möglich sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen – allerdings nur mit Personen aus dem engsten Familienkreis (eine dieser Personen kann auch nicht zum engsten Familienkreis gehören). Die Begrenzung auf maximal zwei Haushalte ist an den Weihnachtstagen für Familientreffen aufgehoben. Wenn also in einem Hausstand beispielsweise fünf Personen wohnen, dürfen trotzdem vier Gäste aus dem engsten Familienkreis (eine dieser Personen kann auch nicht zum engsten Familienkreis gehören) aus unterschiedlichen Haushalten dazu kommen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen auch an Weihnachten nicht zur Gesamtpersonenzahl hinzu.

Der Besuch von privaten Veranstaltungen ist auch nach 20 Uhr möglich.

Der engste Familienkreis bedeutet:
•    Angehörige desselben Haushaltes.
•    Ehegatten.
•    Unverheiratete Lebenspartner/innen und Partner/innen.
•    Verwandte gerader Linie sowie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen.

Für Besuche bei engen Freunden und Bekannten an Weihnachten gilt weiter die Regelung von maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten.

An Silvester gibt es im Gegensatz zu Weihnachten in Baden-Württemberg keine Lockerungen. Es gelten ab dem 27. Dezember 2020 wieder die Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen) sowie die Regeln zur Ausgangssperre.