Regeln für Brautpaare haben sich verändert

Auch für Heiratswillige gelten neue Regeln.
Auch für Heiratswillige gelten neue Regeln. (Bild: Stadt Konstanz)

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Konstanz – Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bringt auch für Brautpaare – laut städtischer Mitteilung – Änderungen mit sich. Bei Eheschließungen sei die Anzahl der teilnehmenden Personen auf zehn zu beschränken.

Es könnten daher – neben dem Brautpaar – noch acht weitere Gäste, Trauzeugen, Familienangehörige, Kinder oder gegebenenfalls Dolmetscher zugelassen werden. Da es sich bei einer Trauung – so die Stadt Konstanz – nicht um eine private Zusammenkunft handelt, zählen Genesene und Geimpfte zu den zehn Personen dazu.

Vor der Trauung müsse dem Standesamt mitgeteilt werden, wer – abgesehen vom Brautpaar – an der Trauung teilnehmen wird. Zu diesem Zweck überreiche das Standesamt dem Brautpaar vor dem Trautermin eine Gästeliste. So könnten im Falle einer bestätigten Covid-19-Erkrankung die jeweiligen Kontakte leichter nachverfolgt werden.

Alle teilnehmenden Gäste (Ausnahmen: das Brautpaar und der Standesbeamte / die Standesbeamtin) müssten vom Betreten bis zum Verlassen des Trauzimmers einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die „AHA“-Regeln (Abstand, Hygiene sowie Alltagsmaske) seien einzuhalten. Ein Sektempfang und / oder musikalische Ständchen im Rathaushof seien weiterhin noch nicht möglich.