Raser und Falschparker müssen in Zukunft richtig blechen

Der neue Bußgeldkatalog für Straßenverkehr ist in Kraft getreten.
Der neue Bußgeldkatalog für Straßenverkehr ist in Kraft getreten. (Bild: picture alliance / Daniel Kubirski | Daniel Kubirski)

Der neue Bußgeldkatalog ist am 9. November in Kraft getreten – es gibt einiges zu beachten, denn nicht nur Innerorts wird es richtig teuer. Wer 16-20 km/h zu schnell fährt, muss statt 35 nun 70 EUR berappen. Die Missachtung einer Rettungsgasse kostet zwischen 200 bis 320 EUR, obendrauf gibt es einen Monat Fahrverbot.

Raser werden viel härter bestraft

Wer etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h in der Stadt fährt, darf 400 Euro statt 200 Euro Strafe bezahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und darf einen Monat nicht mehr mit dem Auto fahren.

Auch außerorts werden Tempo-Überschreitungen härter bestraft: Bei mehr als 20 Stundenkilometern müssen Verkehrssünder 100 statt 70 Euro locker machen. Für LKW-Fahrer gilt beim Rechtsabbiegen (toter Winkel) nun Schrittgeschwindigkeit. Verstöße kosten 70 EUR Bußgeld.

Interaktive Grafik: Bußgelder im Vergleich

Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.
Für Schnellfahrer wird es teuer: Die interaktive Grafik vergleicht alte mit neuen Bußgeldern und zeigt, für welche Geschwindigkeitsübertretung es Punkte und Fahrverbote gibt.

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Höhere Geldstrafen für Falschparker

Höhere Geldstrafen sind auch für Falschparker vorgesehen. Fußgänger und Radfahrer sollen so besser geschützt werden. Wer Gehwege, Radwege und Seitenstreifen vorschriftswidrig nutzt, wird statt der bisherigen 25 mit 100 EUR zur Kasse gebeten.

Höhere Geldstrafen sind auch für Falschparker vorgesehen.
Höhere Geldstrafen sind auch für Falschparker vorgesehen. (Bild: picture alliance / Stephan Goerlich)

Falschparken kein Kavaliersdelikt!

Falschparken wird für viele als Kavaliersdelikt auf die Schnelle angesehen. Ein einfacher Verstoß kostet jetzt 55 statt bisher 15 Euro. Dazu zählen auch das unerlaubte Abstellen von Fahrzeugen auf Behinderten-, Elektroauto- und Carsharing-Parkplätzen.

Behindern Falschparker Rad- und Fußwege oder stellen ihr Fahrzeug auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe ab, sind bis zu 110 Euro und ein Punkt in Flensburg möglich. Das Blockieren von Feuerwehreinfahrten kann jetzt schnell mal bis zu 100 EUR kosten. Dasselbe gilt für die Behinderung von Rettungsfahrzeugen.

Wer möchte, kann sich den aktuellen Bußgeldkatalog ansehen: www.bussgeldkatalog.org oder einen Online-Bußgeldrechner nutzen.