Räum- und Streupflicht in Sigmaringen

Räum- und Streupflicht in Sigmaringen
Winterdienst der Stadt Sigmaringen. (Bild: Stadt Sigmaringen)

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Sigmaringen – Der starke Schneefall und die niedrigen Temperaturen sorgen nicht nur für traumhafte Wintertage.

Bei solch winterlichen Bedingungen sind die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs Tag und Nacht im Einsatz, um Straßen, Fußgängerwege, Parkplätze und öffentliche Plätze von der Schneelast zu befreien. Doch auch die Bürgerschaft steht in der Pflicht: Bereits seit 1990 verpflichtet die Streupflicht-Satzung Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Betreuen der Gehwege. Nach dieser Satzung obliegt es Straßenanliegern, Gehwege bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder Asche zu bestreuen. Die Gehwege müssen werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 08.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Ist auf keiner Seite der Straße ein Gehweg vorhanden, gelten diese Vorgaben ebenfalls für entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 Metern.

Aufgrund der aktuellen Witterung bittet die Stadtverwaltung Sigmaringen um dringende Beachtung. Die vollständige Satzung kann auf der städtischen Homepage www.sigmaringen.de > Bürger & Rathaus > Verwaltung & Politik > Satzungen & Verordnungen eingesehen werden.

https://www.sigmaringen.de/de/Buerger-Rathaus/Verwaltung-Politik/Satzungen-Verordnungen/

Als PDF: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 04. Dezember 1989