Radeln auf der Uferpromenade in Friedrichshafen ab 1. April nicht mehr erlaubt

Ab 1. April ist das Radeln auf der Uferpromenade wieder verboten.
Ab 1. April ist das Radeln auf der Uferpromenade wieder verboten. (Bild: Pixabay)

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Das Radeln auf der Uferpromenade zwischen dem Graf-Zeppelin-Haus, dem Gondelhafen und dem Antoniusplatz ist ab 1. April nicht mehr erlaubt. Damit endet die Regelung über die Wintermonate (Oktober bis März), die es Radlern erlaubt, auf der Uferpromenade zu fahren.

Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass es zwischen Radfahrern und Fußgängern zu Konflikten kommt. Die Stadt bittet die Radelnden, das Verbot zu beachten und ab 1. April das Fahrrad auf der Uferpromenade zu schieben.

(Pressemitteilung: Stadt Friedrichshafen)