Radeln auf der Uferpromenade ab 1. April nicht erlaubt

Radeln auf der Uferpromenade ab 1. April nicht erlaubt
(Symbolbild: pixabay)

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Friedrichshafen – Das Radeln auf der Uferpromenade zwischen dem Graf-Zeppelin-Haus, dem Gondelhafen und dem Antoniusplatz ist ab 1. April nicht mehr erlaubt.

Damit endet die Regelung über die Wintermonate (Oktober bis März), die es Radlern erlaubt, auf der Uferpromenade zu fahren. Diese Möglichkeit wird auch gerne genutzt.

Ab 1. April ist das Radeln auf der Uferpromenade wieder verboten, um zu verhindern, dass es zwischen Radfahrern und Fußgängern zu Konflikten kommt. Die Stadt bittet die Radler, das Verbot zu beachten und ab 1. April das Fahrrad auf der Uferpromenade zu schieben.