Quarantäne- und Isolationsregeln in Baden-Württemberg werden angepasst

Die aktuellen Isolations- und Coronaregeln wurden aktualisiert.
Die aktuellen Isolations- und Coronaregeln wurden aktualisiert. (Bild: pixabay)

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„Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei“

Stuttgart (pr/le) – Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die neuen Absonderungs-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorgestellt hat, ändert auch Baden-Württemberg die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt am 3. Mai in Kraft.

Die Situation in den Krankenhäusern hat sich nicht verschärft

Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig. „Die Infektionen mit der Omikron-Variante verlaufen bei den meisten Betroffenen nach wie vor weniger schwer, die Situation in den Krankenhäusern hat sich ebenfalls nicht verschärft“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Montag in Stuttgart.

Hoffnung auf einen Sommer mit wenigen Einschränkungen

„Wir gehen nach derzeitigem Stand deshalb weiter von einem langsamen, aber kontinuierlichen Rückgang der Infektionen aus. Es besteht die Hoffnung, dass wir in den Frühlings- und Sommermonaten weniger Einschränkungen durch das Virus hinnehmen müssen. Klar sagen möchte ich aber heute schon: Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei.“ Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben.

Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben

Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Für Personen, die vor dem 3. Mai in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab Dienstag. Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen. Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren.

Schutzmaßnahmen sind wichtig

Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen, die vor dem 3. Mai abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls ab Dienstag.

Eine Impfung ist der beste Schutz gegen das Virus

„Niemand von uns weiß Stand heute, wie sich das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter entwickelt. Nach wie vor sicher ist aber, dass eine Impfung der beste Schutz gegen das Virus ist. Auch aufgrund der Impfungen ist es uns gelungen, die Situation auf den Intensivstationen in der Omikron-Welle zu kontrollieren. Dafür möchte ich mich bei allen Menschen, die sich haben impfen lassen, herzlich bedanken“, so Minister Lucha abschließend.

(Pressemitteilung: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration)