Quarantäne-Regeln in Schulen auf Prüfstand

Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Tisch einer Schülerin.
Ein Mund-Nasen-Schutz liegt auf dem Tisch einer Schülerin. (Bild: Uli Deck/dpa/Symbolbild)

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Um Schulen besser offenhalten zu können, setzt das Land verstärkt auf Tests statt auf Quarantäne. Doch jetzt haben sich die meisten anderen Länder auf eine einheitliche, etwas andere Linie verständigt. Was nun?

Stuttgart (dpa/lsw) – Wenige Tage vor Schulbeginn im Südwesten hat die Landesregierung die Quarantäne-Regeln bei Corona-Fällen noch einmal auf den Prüfstand gestellt. Hintergrund ist, dass das Land vor gut einer Woche deutlich lockerere Regeln beschlossen hatte, als sie der Beschluss der Gesundheitsminister der Länder vom Montag jetzt vorsieht. Deshalb hatte sich Baden-Württemberg bei der Abstimmung der Länder als einziges Land neben Rheinland-Pfalz enthalten.

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart sagte am Dienstag, man berate nun mit dem Kultusministerium, ob man die Verordnung anpassen muss. Auch die Kommunen wurden dem Vernehmen nach einbezogen. Die Entscheidung soll demnach voraussichtlich an diesem Mittwoch fallen.

Die Gesundheitsminister der Länder hatten am Montag mehrheitlich entschieden, dass symptomfreie Kinder, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können. In Baden-Württemberg soll das zum Schulstart am 13. September nach bisheriger Lage anders laufen: Statt Quarantäne sollen sich alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse in weiterführenden Schulen fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen, sollte ein Mitschüler infiziert sein.

Die Länder beschlossen, dass grundsätzlich bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden soll. Das war allerdings in Baden-Württemberg schon länger nicht mehr der Fall. In dem Beschluss von Montag heißt es zudem, Quarantäneanordnungen seien auf möglichst wenige Personen zu beschränken. Wie klein oder groß die betroffene Schülergruppe sein soll, die bei einem Corona-Fall in Quarantäne gehen müsste, wird dabei offen gelassen. Das wird auf Landesebene und regional geregelt.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach in der «Rheinischen Post» zwar von einem Fortschritt gegenüber der aktuellen Lage, wenn bei einem Corona-Fall nicht mehr ganze Klassen in Quarantäne geschickt würden. «Besser wäre es, wenn nur das infizierte Kind in Quarantäne geht und alle anderen morgens in der Schule fünf Tage lang getestet werden», fügte er hinzu. Das bringe maximale Sicherheit bei minimaler Quarantäne. «Es darf nicht wieder einen Winter mit viel Homeschooling geben.»

In der Corona-Verordnung des Landes zur Quarantäne heißt es, dass es bei den Tests bei einem Corona-Fall Ausnahmen für Grundschüler und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren geben soll. Hier müssen sich Kontaktpersonen nur einmal vor Wiederbetreten der Einrichtung testen lassen. Auch dürften bei einem Corona-Fall für fünf Schultage alle Schüler der betroffenen Klasse oder Gruppe nur in diesem Verbund unterrichtet werden.