Prozess um getötete Kinder: Mutter soll 15 Jahre in Haft

Vor dem Landgericht in Ulm hält eine Statue der Justitia eine Waagschale.
Vor dem Landgericht in Ulm hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. (Bild: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild)

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Ulm (dpa/lsw) – Im Prozess vor dem Landgericht Ulm gegen eine 37-Jährige, die ihre beiden Kinder im Schlaf erstickt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Die Frau hat sich nach Ansicht des Anklagevertreters des heimtückischen Mordes in zwei Fällen schuldig gemacht, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag mitteilte.

Da trotz bestehender Zweifel nicht sicher ausgeschlossen werden könne, dass die 37-Jährige zum Tatzeitpunkt unter einem «schweren suizidalen Syndrom» gelitten habe und deshalb mildernde Umstände anzunehmen seien, komme eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht in Betracht, hieß es den Angaben zufolge.

Der Verteidiger der Frau beantragte eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zehn Jahren. Er sah das Mordmerkmal der Heimtücke nicht erfüllt und plädierte für eine Verurteilung der Tat als Totschlag. Auch er wies auf mildernde Umstände bei der Angeklagten zum Tatzeitpunkt hin.

Die Angeklagte hatte die Tat zuvor gestanden. Ihr Anwalt hatte während des Prozesses eine Erklärung verlesen, in der die heute 37-Jährige mitgeteilt hatte, sie bereue diese zutiefst. Als Motiv gab die Frau an, sie sei verzweifelt gewesen und habe sich von ihrem Mann trennen wollen. Den Angaben zufolge hat sie keinen anderen Ausweg gesehen und sich deshalb entschieden, Suizid zu begehen und auch ihre Kinder zu töten.

Laut Anklage soll die Frau in der Nacht vom 25. auf den 26. April dieses Jahres ihre beiden drei und sechs Jahre alten Kinder mit Hilfe eines Gases im Schlaf erstickt haben. Polizisten nahmen die Frau am Morgen danach fest. Sie befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Vater hatte die beiden Kinder am Morgen nach den mutmaßlichen Morden in der Wohnung der Familie in Oberstadion im Alb-Donau-Kreis tot gefunden.

Da sich die Angeklagte zuvor nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausführlich zur Tat geäußert hatte, fanden auch die Plädoyers in diesem Rahmen statt. Das Urteil soll an diesem Freitag verkündet werden.