Präsenzunterricht an der Musikschule: Strenge Auflagen müssen eingehalten werden

Präsenzunterricht an der Musikschule: Strenge Auflagen müssen eingehalten werden
Die Musikschule ist verpflichtet, die Kontaktdaten derjenigen zu erfassen, die ihre Räumlichkeiten betreten, Angebote nutzen oder Veranstaltungen besuchen. (Bild: picture alliance/dpa | Uli Deck)

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Friedrichshafen (wb/dab) – Mit dem Beginn der Schule beginnt auch wieder der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler an der Musikschule Friedrichshafen. Zum Start des neuen Schuljahres gilt für die Musikschulen die geänderte Corona-Verordnung.

„Wir freuen uns, dass wir, wenn auch mit Auflagen, mit allen Unterrichten in Präsenz in das neue Schuljahr starten können. Deshalb bitten wir um Verständnis für die Schutzmaßnahmen“, sagt Sabine Hermann-Wüster Leiterin der Musikschule Friedrichshafen. Wie in allen öffentlichen Einrichtungen dürfen nur Personen in die Musikschule kommen oder an Angeboten teilnehmen, die entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Die Regelungen gelten laut Pressemitteilung auch für Lehrkräfte, sonstige Unterrichtende und Mitarbeitende der Musikschule sowie für alle Besucher. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, diese müssen keinen Testnachweis erbringen.

Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen, die zwei Mal wöchentlich getestet werden, brauchen keinen zusätzlichen Testnachweis. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung der Schule oder ein Schülerausweis bzw. ein vergleichbares Dokument oder sonstiger schriftlicher Nachweis der Schule, mit dem der Schülerstatus nachgewiesen wird. Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule gehen können, dürfen auch nicht am Musikschulunterricht teilnehmen. Eltern, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen das Gebäude nur betreten, um das Kind in die Obhut der Lehrkraft zu übergeben. Begleitpersonen, die im Unterrichtsraum sind, brauchen einen Testnachweis, wenn sie nicht immunisiert sind. Ein Aufenthalt im Gebäude außerhalb des Unterrichtes ist laut Mitteilung nicht erlaubt.

Außerdem besteht im gesamten Musikschulgebäude, auch während des Unterrichts, Maskenpflicht. Ausgenommen ist nur der Unterricht mit Blasinstrumenten und Gesang. Kinder bis einschließlich fünf Jahre müssen keine Maske tragen. Im gesamten Gebäude ist ein Abstand von eineinhalb bis zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten, im Unterricht für Blasinstrumente und Gesang beträgt der Abstand mindestens zwei Meter.

Die Musikschule ist weiterhin verpflichtet, die Kontaktdaten derjenigen zu erfassen, die ihre Räumlichkeiten betreten, Angebote nutzen oder Veranstaltungen besuchen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig abgeben möchte, darf die Einrichtung ebenfalls nicht betreten. Alle weiteren bisherigen Schutzmaßnahmen wie z.B. Handhygiene, Lüften und Reinigung müssen weiterhin eingehalten werden.