Polizeiliche Kriminalstatistik 2020: Weniger Einbrüche, mehr Betrugsfälle

Statistik 2020 zum Zahlungskartenbetrug
Statistik 2020 zum Zahlungskartenbetrug (Bild: Polizeiliche Kriminalprävention)

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Die Corona-Pandemie hat sich teilweise auch in der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 niedergeschlagen – das zeigen die heute veröffentlichen Zahlen. Während Delikte wie Einbruch und Taschendiebstahl aufgrund mangelnder Tatgelegenheiten zurückgingen, stiegen beispielsweise Straftaten mit dem Tatmittel Internet an.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierte die Polizei im vergangenen Jahr 10.418 weniger Taschendiebstähle, 12.122 weniger Wohnungseinbrüche und 4.062 weniger Fälle von Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen. In Zeiten der Corona-Pandemie lässt sich dieser Trend sehr wahrscheinlich auch auf die veränderten Tatgelegenheitsstrukturen zurückführen. Aufgrund des Lockdowns und anderer Einschränkungen waren die Menschen verstärkt zu Hause, haben beispielsweise im Homeoffice gearbeitet oder sind seltener ausgegangen.

Weniger Einbrüche

Vor allem Einbrecher hatten es im vergangenen Jahr deutlich schwerer, da viele Menschen zu Hause waren und es somit weniger Tatgelegenheiten durch Abwesenheit gab. Insgesamt wurden 75.145 Fälle einschließlich der Einbruchsversuche erfasst, 2019 waren es 87.145. Gestiegen sind hingegen die Fälle von Diebstahl aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen. Hier wurden 96.188 Fälle erfasst, das ist ein deutliches Plus von 11 Prozent (2019: 86.604 Fälle). Beliebte Beute waren beispielsweise hochwertige Elektroräder, die aus den unbeaufsichtigten Räumen entwendet wurden.

Dass viele Einbrüche durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik verhindert werden können, belegt der hohe Versuchsanteil beim Wohnungseinbruch: So blieben im Jahr 2020 46,7 Prozent der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken. Über den Zeitraum der zurückliegenden zehn Jahre ist der Anteil vollendeter Fälle stetig gesunken, wie die steigenden Versuchszahlen zeigen. Dies kann durchaus auf Verbesserungen von Präventionsmaßnahmen im privaten Bereich zurückgeführt werden.

Verbreitung von Kinderpornografie nimmt zu

Die Verbreitung pornografischer Schriften mit dem Tatmittel Internet macht zwar nur 5,4 Prozent aller mit diesem Tatmittel begangenen Fälle aus, spiegelt aber ein immer größer werdendes Problem: Das Verschicken von pornografischen Inhalten über Messengerdienste. Hierzu zählt auch die Verbreitung, der Erwerb, Besitz und die Herstellung kinderpornografischer Schriften, die allein 72,8 Prozent der Fälle der Verbreitung pornografischer Inhalte über das Tatmitel Internet ausmachen.

Auch Kinder und Jugendliche werden oft unwissentlich zu Tätern: Laut bundesweiter Polizeilicher Kriminalstatistik war in Deutschland im Jahr 2020 etwa ein Drittel der Tatverdächtigen bei der Verbreitung von Kinderpornografie über das Tatmittel Internet jünger als 18 Jahre. Erfasst wurden 575 Kinder und 1.333 Jugendliche. Diese sind sich der Tragweite ihres Tuns oft nicht bewusst. Denn zu den pornografischen Videos und Bildern, die unter Schülerinnen und Schülern kursieren, gehören immer wieder auch Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen. Diese Inhalte zu verbreiten ist strafbar. Was viele nicht wissen: Bei Kinderpornografie ist nicht nur die Verbreitung eine Straftat, sondern bereits der Besitz. Werden Inhalte beispielsweise in WhatsApp-Gruppen geteilt, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten bereits strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen.

Diebstahl unbarer Zahlungsmittel: Weniger Fälle erfasst

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 85.263 Fälle des Diebstahls unbarer Zahlungsmittel erfasst. Damit sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr (2019: 97.279) weiter gesunken. Die Aufklärungsquote ist mit 8,4 Prozent nach wie vor niedrig. Der ermittelte Schaden lag im Jahr 2020 bei 30,7 Millionen Euro und sank somit ebenfalls (2019: 30,7 Millionen Euro). Erklärbar ist dieser Rückgang auch mit den gleichzeitigen Fallzahlenrückgängen in den Deliktsfeldern Taschendiebstahl und Einbruch. Denn häufig gelangen die Täter durch Taschendiebstahl oder Einbruch in den Besitz der Zahlungskarte und damit auch der Daten.

Insgesamt wurden 7.055 Tatverdächtige registriert, davon waren 79,3 Prozent 21 Jahre und älter. Wie die Infografik der Polizeilichen Kriminalprävention zeigt, war der größere Teil der Tatverdächtigen männlich (74,6 Prozent).

Die gemeinsame Aktion „Sicher mit Karte unterwegs“ der Polizeilichen Kriminalprävention und des Sperr-Notrufs informiert Verbraucher durch verstärkte Präventionsmaßnahmen und gezielte Tipps über das richtige Verhalten bei Kartenverlust, um so finanzielle Schäden zu verhindern. Unterstützt wird die Kampagne vom Handelsverband Deutschland – Der Einzelhandel (HDE).

(Pressemitteilung der polizeilichen Kriminalprävention)