Politposse im Kreuzthal – unterschiedliche Corona-Regeln in Bayern und Baden-Württemberg bringen einen Liftbesitzer auf die Palme

Skilift - Symbolbild
Skilift - Symbolbild (Bild: pixabay)

Rudi Holzberger darf seinen eigenen Skilift nicht benutzen: „Ich schäme mich derzeit, ein Bayer zu sein“

Kreuzthal – Der bekannte Publizist, Buchautor, Dozent und Wissenschaftler Rudi Holzberger betreibt am Gohrersberg im idyllischen Kreuthal zusammen mit seiner Familie seit vielen Jahren einen Schlepplift. Lift und Piste befinden sich auf bayerischem Hoheitsgebiet, Baden-Württemberg, auf dessen Territorium sich der Parkplatz befindet, ist nur 50 Meter Luftlinie entfernt.

Schlittenfahren und Tourengehen ist am Gohrersberg erlaubt, mit „manchmal fragwürdigem Abstand“, wie Holzberger erklärt. Aber eine Familie darf nicht auf einer sorgsam getrennten Piste ohne „Feindberührung“ für einige Stunde Skifahren und gegen Honorar Holzbergers Lift benützen.

Holzberger ist stinksauer auf den Landkreis Oberallgäu, der ihm diese Benutzung untersagt hat: „Das nenne ich den Gipfel des Schwachsinns“ und weiter „ich schäme mich derzeit ein Bayer zu sein“ und er fühle sich „allein gegen Bayern“.

Holzberger erklärt, dass er alle behördlichen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bejahe, aber in diesem speziellen Fall könne er keinen vernünftigen Grund erkennen, dass nicht eine einzige Familie ihre eigene Piste auf Zeit benutzen dürfe.

Holzberger: „Was mir in Bayern verboten wird, ist 50 Meter Luftlinie entfernt in Baden-Württemberg erlaubt. Dort wäre mein Skilift eine Sportstätte im Freien, hier in Bayern ist der Betrieb verboten“.

Er ist sich sicher, dass sich sein Schlepplift absolut Corona-konform nahezu normal betreiben ließe. „Wir haben die Abstände der Schleppgehänge vergrößert, wir haben den Korridor vor dem Einstieg verlängert und verengt, damit immer nur zwei Personen einer Familie oder zwei Partner nebeneinander stehen und gemeinsam einsteigen – all dies selbstredend mit Maske. Der Abstand ließe sich problemlos vergrößern. Vor allem aber: Im Schlepplift und am Skihang bleiben die Menschen im Freien, dort ist die Gefahr einer Infektion bekanntlich sehr gering. Last not least würden wir nur eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen überhaupt den Parkplatz benützen lassen. Eine Überfüllung wäre ausgeschlossen“.

„Es wäre so schön gewesen. Die Bromberg-Alm in Oberbayern durfte für einige Tage ihre Lifte „corona-konform“ für einzelne Familien stundenweise in Betrieb nehmen!! So wie alle württembergischen Skilifte dies eh dürfen! Dies wollten wir kopieren, das Imperium Bayern aber hat zurück geschlagen und uns dies untersagt. Obwohl die einzelne Familie völlig getrennt vom Rodelhang nur für sich und unter sich skigefahren wäre. Kurz: Schlittenfahren ist erlaubt, Tourengänger dürfen tun, was sie wollen, nur die bösen Benützer eines Skilifts schauen in die Röhre. Dies ist der Gipfel des Schwachsinns. Parallel lasse ich gerade prüfen, ob ich als Besitzer und meine zwei stillen Teilhaber den Skilift mit ihrer Familie jeweils für sich auf getrennter Piste benützen dürfen. Oder ob mir auch in diesem Fall die standrechtliche Erschießung droht“.

Das Landratsamt Oberallgäu sieht die Situation anders und schreibt an Holzberger: „Der Betrieb von Seilbahnen ist gemäß § 11 Abs. 4 der 11. IfSMV untersagt, unabhängig davon, wer den Lift benutzt. Dies wurde auch vom Ministerium bestätigt. Eine Inbetriebnahme und stundenweise Vermietung des Liftes ist somit leider nicht möglich und auch für die eigene Familie und Mitarbeiter untersagt“.

Holzberger dazu: „Argumente und Vernunft zählen ja in diesen Tagen nicht mehr. Und auf Einsicht in den Ämtern zu hoffen, scheint vergebliche Liebesmüh, daher bleibt mir nur noch der Rechtsweg.“.

Rudi Holzberger rechnet vor: „Ich dachte bisher, der Schutz des Eigentums sei in diesem unserem Land, das gerade von fragwürdigen und unhaltbaren Verordnungen (nicht) regiert wird, ein Grundrecht. Als Don Quijote, der ich gerne bin, habe ich daher meinen Anwalt gebeten, Einspruch beim Bayerischen Gesundheitsministerium zu erheben und vor allem die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung zu prüfen, mit der das Verbot schnell ausgehebelt werden könnte – immerhin verliere ich bei Stillstand des Liftes derzeit täglich gut 2000 Euro! Mit meinem Modell einer stundenweisen Vermietung an Familien, das mehr als corona-konform gewesen wäre, hätte ich den Verlust immerhin halbieren können, das Interesse war und ist riesengroß“

Holzberger will selbstverständlich jede sinnvolle Corona-Regelung einhalten. Sinnfreie Dekrete bringen ihn auf die Palme oder lassen ihn „gegen Windräder anrennen“.

Weitere Infos unter www.gohrersberg.de