Personalausweis: Änderungen ab 1. Januar

Personalausweis: Änderungen ab 1. Januar
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Bad Waldsee (kas) – Am 22. Oktober wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Was ändert sich zum 1. Januar?

Die Verordnung dient in erster Linie der Umsetzung des eID-Karte-Gesetzes. Mit Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar können Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Weiter wird die Gebühr für den Personalausweis angepasst.

Wieviel soll ein neuer Personalausweis künftig kosten?

Ab dem 1. Januar beträgt die Gebühr 37 € für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (bisher 28,80 €). Im Gegenzug entfallen die Gebühren für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion sowie für die Neusetzung der Geheimnummer und die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises (bis 31. Dezember jeweils 6 €). Der Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, ist zehn Jahre gültig. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden bisher wie auch in Zukunft 22,80 € fällig.

Kann ich meinen jetzigen Ausweis noch zum alten Preis umtauschen, obwohl er noch nicht abgelaufen ist?

Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich.

Gibt es eine Alternative zum Personalausweis?

Grundsätzlich besteht für alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, nach § 1 des Personalausweisgesetzes eine Ausweispflicht. Alternativ zum Personalausweis erfüllt auch der Reisepass diese Funktion.

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung? Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für die Beantragung eines Personalausweises ist erforderlich:

Persönliches Erscheinen im städtischen Bürgerbüro oder in der Ortschaftsverwaltung Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) der alte Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Geburtsurkunde oder Reisepass).

Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer zwischen vier und sechs Wochen.

Das städtische Bürgerbüro bittet um Beachtung, dass aufgrund der Pandemie-Situation die Antragstellung nur nach Terminvereinbarung möglich ist. Weitere Informationen auf www.bad-waldsee.de

Die neuen Gebühren in Kürze

Noch bis zum 31. Dezember bezahlen Personen unter 24 Jahren für ihren neuen Personalausweis 22,80 €. Wer über 24 Jahre alt ist, bezahlt 28,80 €. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier Wochen. Eine nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion, eine Neusetzung der Geheimnummer und eine Entsperrung des eID kosten jeweils 6 €.

Ab dem 1. Januar bezahlen Personen unter 24 Jahren weiterhin 22,80 €. Für Personen über 24 Jahren steigt die Gebühr auf 37 €. Die Bearbeitungsdauer beträgt künftig etwa vier bis sechs Wochen. Kostenfrei sind hingegen in Zukunft eine nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion, eine Neusetzung der Geheimnummer und eine Entsperrung des eID.