Parkgebühren in der Westlichen Innenstadt – Anwohner können Parkausweise beantragen

Vorbereitungen: Der Bauhof verlegte unter anderem Kabel für die neuen Automaten.
Vorbereitungen: Der Bauhof verlegte unter anderem Kabel für die neuen Automaten. (Bild: Stadt Tuttlingen)

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Tuttlingen – Das neue Parkkonzept für die Westliche Innenstadt wird jetzt umgesetzt. Ab 25. April wird der Bereich zwischen Stadtgarten und Aesculap-Platz bewirtschaftet und zur Anwohnerparkzone. Die neue Regelung soll vor allem den Bewohnern dieser Quartiere zu mehr Parkplätzen verhelfen.

Die Klagen aus der Westlichen Innenstadt hatten sich gehäuft: Anwohner tun sich zusehends schwer, in der Nähe ihrer Wohnungen Parkplätze zu finden, da immer mehr Pendler ihre Autos in den Straßen dort abstellen. Die neuen Parkregelungen sollen dies ändern: Während Anwohner entsprechende Ausweise beantragen können, müssen alle anderen Autofahrer künftig Parkgebühren zahlen. Die entsprechenden Parkautomaten werden gerade aufgestellt.

Die Stadtverwaltung hofft, dass die neuen Regelungen Pendler dazu bewegen, verstärkt auf dem Festplatz oder in anderen Bereichen der Stadt zu parken, die Parkhäuser zu nutzen – oder auch auf Alternativen wie Fahrgemeinschaften, ÖPNV oder Fahrrad umzusteigen. Man kann natürlich auch weiter an den gewohnten Plätzen parken – allerdings gegen eine Gebühr. „Vielleicht macht sich nun doch der eine oder andere Gedanken, ob es nicht Alternativen dazu  gibt, allein mit dem Auto zur Arbeit zu fahren“, so Baudezernent Florian Steinbrenner. Und schließlich trage jeder eingesparte PKW-Kilometer dazu bei, die Klimaziele von Bund und Land zu erfüllen.

Die genauen Regeln im Detail:

  • Bewirtschaftet wird künftig der Bereich zwischen Stadtgarten und Aesculap-Kreisel sowie zwischen Weimar- und Zeughausstraße. Konkret heißt dies: Die Bahnhofstraße und die Weimarstraße ab Stadtgarten Richtung Aesculap-Kreisel sowie die Kaiserstraße, Moltkestraße, Friedrichstraße, Werderstraße, Ulrichstraße und Heinrich-Rieker-Straße (jeweils von der Einmündung Zeughausstraße bis zur Weimarstraße).
  • Die Bewirtschaftung dauert von Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr, ein halber Tag kostet 50 Cent, ein ganzer ein Euro.
  • Anwohner können gegen eine Jahresgebühr von 30,70 Euro einen Anwohnerparkausweis beantragen. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz in dieser Zone ist und dass auf dem eigenen Grundstück keine Garage oder privater Stellplatz vorhanden ist.
  • Auch künftig wird es innerhalb der Zone noch kleinere Bereiche geben, in denen 30 Minuten Kurzzeitparken mit Parkscheibe möglich bleibt – zum Beispiel vor dem Bankautomat der Kreissparkasse.
  • Eingeführt werden die Regeln ab 25. April. Anwohner haben bis dahin die Möglichkeit, sich pro Haushalt einen Anwohnerparkausweis zu beschaffen – entweder im Bürgerbüro oder online im Bürgerservice-Bereich unter www.tuttlingen.de

„Sowohl mit den Parktarifen als auch den Gebühren für Anwohnerparkausweise liegen wir im unteren Bereich“, so Florian Steinbrenner. Ähnliche Parkkonzepte werden gerade in vielen Städten in der Region umgesetzt – auch in Singen oder Villingen-Schwenningen werden immer größere Bereiche bewirtschaftet. Auf weitere Maßnahmen beim Parken wird die Stadt vorerst dennoch verzichten. Auch bei den Regelungen für Donauspitz oder Festplatz sind bis auf weiteres keine Änderungen geplant. Dies werde frühestens geschehen, wenn es ergänzende Angebote oder Alternativen gibt – zum Beispiel beim ÖPNV oder ein zusätzliches Parkdeck am Donauspitz.

(Pressemitteilung: Stadt Tuttlingen)