Parkgebühren auf dem „TuWass-Parkplatz“ werden eingeführt

Parkautomat / Symbolbild
Parkautomat / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Tuttlingen – Der „TuWass-Parkplatz“ wird ab 11. Januar 2021 von Montag bis Freitag zwischen 6 und 16 Uhr gebührenpflichtig. Obwohl das „TuWass“ aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen sei, werde die Tuttlinger Bäder GmbH ab 11. Januar 2021 auf dem „TuWass-Parkplatz“ Gebühren erheben.

Dies hat der Aufsichtsrat der Tuttlinger Bäder GmbH – laut Mitteilung der Stadt Tuttlingen – nach intensiver Beratung in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 beschlossen. Auf dem Parkplatz können ausschließlich Tagestickets zum Preis von 5 Euro gelöst werden. Diese Regelung wurde im Hinblick auf den Bedarf der Badegäste geschaffen, damit niemand seinen Badbesuch unterbrechen muss, weil die Parkuhr abläuft.

Während der Schließung des Bades wird der Parkplatz vornehmlich von Fremdparkern als Tagesparkplatz genutzt, sodass der Tarif auch für diese Nutzer angemessen erscheint. Die Entscheidung den Parkplatz zu bewirtschaften, wurde – so die Stadt weiter – bereits vor eineinhalb Jahren getroffen und hätte im zweiten Quartal 2020 umgesetzt werden sollen.

Aufgrund der Corona-Krise wurde dies jedoch zunächst ausgesetzt und auf Anfang Januar 2021 verschoben. Das Ziel der Parkraumbewirtschaftung bleibt hingegen unverändert: den Besuchern des „TuWass“ für die Dauer ihres Aufenthalts einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung zu stellen.

Dies war aufgrund der Nutzung des Parkplatzes durch Fremdparker insbesondere an Markttagen bislang nicht beziehungsweise nur eingeschränkt möglich. Bezahlt werden kann die Gebühr in bar am Automaten. swtVIP-Kunden können die Gebühr bargeldlos per Bankeinzug mit ihrem swtVIP-Band bezahlen.

Dies funktioniert auch, solange das „TuWass“ noch geschlossen hat. Sobald das „TuWass“ wieder öffnet, werde die Parkgebühr mit dem Eintrittspreis verrechnet, sofern der „TuWass“-Besuch und der Parkvorgang am gleichen Tag stattfänden.