OSK lockert nach Ostern die Regeln für Besuche: Vorsichtsmaßnahmen gelten weiterhin

Ab 19. April sind Besuche in den Häusern der Oberschwabenklinik eingeschränkt möglich.
Ab 19. April sind Besuche in den Häusern der Oberschwabenklinik eingeschränkt möglich. (Bild: OSK)

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Ravensburg – Die Oberschwabenklinik lässt nach Ostern in eingeschränktem Maße wieder Krankenbesuche zu. In der Zeit zwischen 13 und 17 Uhr ist ab Dienstag, 19. April, pro Tag wieder ein Besucher pro Patient für eine Stunde erlaubt. Letzter Besuchereinlass ist um 16 Uhr. Voraussetzung für jeden Besuch ist die Vorlage eines aktuellen Coronatests von einer offiziellen Teststelle.

Ein Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden und ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein. Eigentests sind gelten nicht. Die Testnachweise müssen mitgebracht werden. An den Eingängen der OSK-Häuser sind für Besucher keine Tests möglich. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte oder genesene Besucher.

In der Kinderklinik am EK Ravensburg sind Besuche von einem Besucher pro Patient am Tag in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr ohne zeitliche Beschränkung möglich. Der Kreis der Besucher ist jedoch auf die nächsten Angehörigenkreis beschränkt. Dazu zählen Eltern, alternative Begleitpersonen, Geschwister und Großeltern.

Werdende Väter oder eine alternative Begleitperson können während der Geburt und eine angemessene Zeit danach bei Frau und Kind sein. Voraussetzung ist ebenfalls ein aktueller negativer Coronatest. In dringenden Ausnahmefällen ist der Schnelltest vor Ort möglich. Nach der Geburt ist ein Besuch von einer Person aus dem Kreis der nächsten Angehörigen für eine Stunde pro Tag möglich.In der Geriatrischen Rehabilitation am Heilig-Geist-Spital in Ravensburg endet freitags die Besuchszeit bereits um 15.30 Uhr. Eine Besonderheit gilt auch bei den vorgeschriebenen Coronatests: Bei nicht geimpften oder genesenen Besuchern darf ein Antigen-Schnelltest höchstes acht und ein PCR-Test höchstens 24 Stunden alt sein.

„Wir wissen, wie sehr es Patienten wie Angehörige belastet, wenn Kranke nicht besucht werden dürfen“, sagt OSK-Geschäftsführer Prof. Dr. Oliver Adolph. In dem Maße, wie es verantwortbar erscheint, lockere die OSK wieder die Besuchsregeln. „Wir müssen aber vorsichtig bleiben“, mahnt der OSK-Geschäftsführer.

Die Inzidenz in der Region sei unverändert hoch. Nach wie vor müsse die OSK viele Patienten versorgen, die sich mit Corona infiziert haben. Ein Problem sei auch weiterhin der überdurchschnittlich hohe Ausfall in den Belegschaften aufgrund von Erkankungen. „Deshalb sind für den Schutz von Patienten und OSK-Beschäftigten weiterhin Vorsichtsmaßnahmen und Beschränkungen notwendig“, bittet Prof. Adolph um Verständnis.

Während des gesamten Aufenthalts müssen die Besucher eine FFP2-Schutzmaske tragen. Für Kinder unter 14 Jahre reicht ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt auch für den Empfang von Besuch im Außenbereich der Kliniken. Zwingend ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.

Der Besuch von Ambulanzen der Oberschwabenklinik unterliegt im Gegensatz zu Krankenbesuchen der 3G-Regel (geimpft, geregelt oder getestet). Begleitpersonen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Wenn eine Begleitung aber zwingend für die Behandlung notwendig ist, ist pro Patient eine Begleitperson ohne vorherige Anmeldung möglich. Die Notwendigkeit wird gegebenenfalls durch das Personal der Ambulanzen beurteilt.

Notfallpatienten, die direkt in eine der OSK-Ambulanzen eingeliefert werden, erhalten wie bisher in der jeweiligen Ambulanz einen Antigenschnelltest, sofern kein Immunitätsnachweis oder eine Bescheinigung über einen aktuellen Test vorliegt.

Ausnahmeregeln gelten wie bisher schon in Sterbesituationen, bei der Begleitung von Notfallpatienten oder wenn ein Baby auf die Kinderintensivstation aufgenommen werden muss. Der Kontakt dafür muss über die Empfänge der OSK-Häuser aufgenommen werden.

(Pressemitteilung: OSK)