Ortstafeln „Hochschulstadt Tuttlingen“ auf den Weg gebracht

Ortstafeln „Hochschulstadt Tuttlingen“ auf den Weg gebracht
"Hochschulstadt": Oberbürgermeister Michael Beck (links) und der Landtagsabgeordnete Guido Wolf präsentieren das von nun an mögliche Ortsschild. (Bild: Stadt Tuttlingen)

WOCHENBLATT
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Tuttlingen – Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwoch, 2. Dezember 2020, im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung eine Änderung von § 5 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GemO) beschlossen.

Dieser enthält – laut Pressemitteilung des Ministerium der Justiz und für Europa in Baden-Württemberg – die Bestimmungen für Namen und Bezeichnungen von Gemeinden. Damit können künftig leichter Zusatzbezeichnungen auf Ortsschilder aufgenommen werden. Tuttlingen könnte beispielsweise auf seine Ortstafeln die Bezeichnung „Hochschulstadt“ aufnehmen.

Diese Nachricht überbrachte der Landtagsabgeordnete Guido Wolf Tuttlingens Oberbürgermeister Michael Beck persönlich und brachte als Anregung gleich den Entwurf für ein neues Ortsschild mit. Guido Wolf sagte: „Über die Zusatzbezeichnung entscheidet am Ende der Gemeinderat, das ist selbstverständlich.“

Und weiter: „Aber bereits diese neu geschaffene Möglichkeit und die Diskussion darüber sind für Tuttlingen eine schöne Gelegenheit, sich nochmals vor Augen zu führen, dass die Hochschule inzwischen aus Tuttlingen nicht mehr wegzudenken und für die Stadt ein echter Gewinn ist. Ich könnte mir vorstellen, dass die Bezeichnung als Hochschulstadt eine Chance wäre, um das Profil der Stadt Tuttlingen als Hochschulstandort zu schärfen und noch stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.“

Tuttlingens Oberbürgermeister Michael Beck: „Seit über zehn Jahren gibt es jetzt den Hochschulcampus – und wenn wir jetzt die Möglichkeit haben, dies auch auf den Ortsschildern zu unterstreichen, stärkt das Tuttlingens Rolle als Cluster und High-Tech-Standort.“ Nach der Neufassung der Gemeindeordnung können künftig die Gemeinden oder einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnungen führen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen.

Der Gemeinderat kann eine sonstige Bezeichnung mit der Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder bestimmen oder ändern. Die Bestimmung und Änderung der Bezeichnung bedarf der Genehmigung durch das Innenministerium. Die Gemeinden können kommunalrechtlich genehmigte Zusatzbezeichnungen künftig umfassend im Rechtsverkehr führen; diese können damit dieselbe öffentliche Präsenz erlangen wie der Gemeinde- bzw. Ortsteilname.

Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen grundsätzlich auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden. Zusatzbezeichnungen, die auf der Eigenart oder der heutigen Bedeutung beruhen, weisen nach der Gesetzesbegründung auf einen regelmäßig dauerhaft bestehenden Umstand hin, der für die Gemeinde oder den Ortsteil in gewisser Weise prägend ist. Dazu soll insbesondere auch die Bezeichnung „Hochschulstadt“ gehören.

Neben der Übergabe des Schildes, tauschten sich der Abgeordnete Wolf und Oberbürgermeister Michael Beck zudem ausführlich über die aktuelle Corona-Lage in Tuttlingen und die Überlegungen zur anstehenden Impfstrategie aus.