Onlinevortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Es ist ein Thema, das nicht mehr nur Senioren vorbehalten ist: Jeder, ganz egal in welcher Lebensphase er sich befindet, sollte sich damit beschäftigen, wer für ihn entscheidet, wenn es ihm selbst einmal nicht mehr möglich ist.
Es ist ein Thema, das nicht mehr nur Senioren vorbehalten ist: Jeder, ganz egal in welcher Lebensphase er sich befindet, sollte sich damit beschäftigen, wer für ihn entscheidet, wenn es ihm selbst einmal nicht mehr möglich ist. (Bild: Stadtverwaltung Biberach)

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Biberach – Wer entscheidet für einen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Ein Onlinevortrag der vhs Biberach am Mittwoch, 10. November, behandelt alle Fragen rund um die Themen Patientenverfügung und rechtliche Vertretung.

Es ist ein Thema, das nicht mehr nur Senioren vorbehalten ist: Jeder, ganz egal in welcher Lebensphase er sich befindet, sollte sich damit beschäftigen, wer für ihn entscheidet, wenn es ihm selbst einmal nicht mehr möglich ist.

Was man dabei beachten muss, darauf geht Andreas Hofer vom Betreuungsverein Biberach bei seinem Onlinevortrag am Mittwoch, 10. November, von 19 bis 20.30 Uhr ein. Er erklärt auch die Unterschiede der verschiedenen Verfügungen: Während die Patientenverfügung regelt, ob und wie lange man beispielsweise beatmet werden möchte, geht es bei der Betreuungsverfügung um die Benennung eines Betreuers. Am umfassendsten ist die Vorsorgevollmacht: Stellt man diese jemandem aus, sollte man demjenigen wirklich vertrauen, denn der Bevollmächtigte darf unter anderem auch finanzielle Dinge regeln.

Die Teilnahme kostet 8 Euro. Eine Anmeldung ist bis spätestens Freitag, 5. November, unter www.vhs-biberach.de, per E-Mail an [email protected] oder unter Telefon 07351/51338 möglich.

(Pressemitteilung: Stadtverwaltung Biberach)