Ohne Maske nichts los in diesem Ski-Winter

FFP2-Maskenpflicht im Skigebiet / Symbolbild
FFP2-Maskenpflicht im Skigebiet / Symbolbild (Bild: picture alliance / imageBROKER | Hans-Werner Rodrian)

In den Bergen hat es kräftig geschneit, die Pistenverhältnisse sind perfekt und trotzdem ist alles anders. Letztes Jahr war Skifahren wegen der Pandemie vielerorts nicht möglich. Dieses Jahr sieht es besser aus, es gilt für alle aber einiges zu beachten. Wer auf die Piste möchte, muss flexibel sein, da sich wegen der angespannten Corona-Lage die Regeln in den Skigebieten ständig ändern können. Die meisten Länder setzen auf 3G- und 2G-Regeln, Maskenpflicht und Abstand.

Es gibt Unterschiede

Wie der ADAC mitteilt, hat Deutschland prinzipiell vor, mit der 3G-Regel die kommende Skisaison zu bestreiten. Wer also geimpft, genesen oder einen aktuellen negativen Test vorweisen kann, wird befördert. Kinder bis 6 Jahre sowie Schüler sind davon ausgenommen. In allen Liften gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot. In manchen Bundesländern gelten jedoch unterschiedliche Regeln. In Bayerns Seilbahnen und Skiliften gilt 2G, zudem dürfen die Seilbahnen nur zu 25 Prozent ausgelastet werden.

In Österreich nur mit 2G auf die Piste

Bei unseren Nachbarn in Österreich gilt in den Skiliften 2G und an vielen Stellen eine FFP2-Masken-Pflicht – überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann – beispielsweise in den Gondeln. Wichtig für Skifahrer: Antigen-, PCR- oder Antikörper-Test reichen nicht aus! Zu beachten ist zudem, dass in Österreich ein Impfzertifikat nur noch neun Monate ab dem Tag der zweiten Impfung gilt. 

Achtung bei der Heimreise

Für Familien mit Kindern und Ungeimpften könnte die Rückreise zum Problem werden, da Österreich aktuell als Hochrisikogebiet eingestuft ist und eine Quarantäne nach der Rückkehr ansteht. Ungeimpfte brauchen zudem einen Test für die Wiedereinreise nach Deutschland.

Auch die Schweiz gilt derzeit als Hochrisiko-Gebiet. Bei der Rückkehr nach Deutschland gelten strenge Test- und Quarantänepflichten, zudem ist die Digitale Einreiseanmeldung verpflichtend. Wer bei der Einreise aus einem Hochrisiko-Gebiet nach Deutschland keine vollständige Impfung und auch keinen Genesenen-Nachweis vorlegen kann, muss nach der Einreise umgehend in eine 10-tägige Quarantäne. Ein Freitesten ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich.

3G-Nachweis in der Schweiz

Lt. einer Pressemitteilung des ADAC gilt in der Schweiz in allen geschlossenen Berg- und Seilbahnen, Skiliften und Sesselbahnen sowie in geschlossenen Stationsgebäuden, Wartezonen und Liftkarten-Verkaufsstellen Maskenpflicht. Einen 3G-Nachweis brauchen in den Skigebieten der Schweiz aktuell nur Menschen über 16 Jahre, die sich in Innenbereichen der Gastronomie stärken wollen.

Wichtig zu wissen

Wer das gesamte Skigebiet Samnaunnutzen möchte,braucht ein 2G-Zertifkat. Der Grund ist der Verbund mit Ischgl in Österreich. Für Gäste, die nicht geimpft oder genesen sind, steht dennoch ein Teil der Anlagen in Samnaun zur Verfügung. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis.

Bella Italia im Schnee mit 3G-Regel, Masken- und Abstandspflicht

Auch in Italien haben sich die Verantwortlichen für die Anwendung der 3G-Regel entschieden (ab 12 Jahren). Geschlossene Kabinenbahnen und Sessellifte mit geschlossener Haube dürfen mit einer maximalen Auslastung von 80 Prozent fahren, offene Sessellifte und Kabinenbahnen können zu 100 Prozent genutzt werden. Fahrgäste müssen einen Sicherheitsabstand einhalten und ab einem Alter von sechs Jahren eine Maske tragen. In den Hütten gilt 2G.

Im Vorfeld erkundigen

„Berichten italienischer Medien zufolge könnten bei einer Verschlechterung der Corona-Lage in Italien Verschärfungen für Seilbahnfahrten in Kraft treten: Wird eine Provinz oder eine Kommune zur orangefarbenen Zone erklärt, soll dort 2G gelten. Wird ein Ort zur roten Zone erklärt, müssen die dortigen Anlagen schließen,“ so der ADAC.

Maskenpflicht auch in Frankreich

In Frankreich müssen Wintersportler wegen der gestiegenen Corona-Zahlen in dem Land eine Impfung, die Genesung oder einen negativen Test nachweisen. Auch die Maskenpflicht ist verschärft worden. In Seilbahnen und Warteschlangen müssen Masken getragen werden. Das gilt für Personen ab 11 Jahren.