Ölheizung im Keller? Wem nasse Füße drohen, der muss nachrüsten

Mitte 2017 beschloss der Bundestag das „Hochwasserschutzgesetz II“ um weitere Verbesserungen im Hochwasserschutz gesetzlich zu verankern.
Mitte 2017 beschloss der Bundestag das „Hochwasserschutzgesetz II“ um weitere Verbesserungen im Hochwasserschutz gesetzlich zu verankern. (Bild: Pixabay)

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Kreis Ravensburg – Die Bilder des tragischen Hochwassers in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen aus dem letzten Jahr sind noch präsent. Während in den betroffenen Regionen auch sechs Monate nach der Katastrophe der Wiederaufbau noch immer andauert, möchte der Landkreis Ravensburg die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig daran erinnern, entsprechende Vorsorge im Bereich der Heizöllagerung zu treffen.

Heizöl und Heiztanks können bei Hochwasser zu einer Gefahr für die Umwelt und die Gebäude werden und bei fehlendem Versicherungsschutz auch ein großes finanzielles Risiko für den Hausbesitzer darstellen. Neben der Gewässer- und Bodenverunreinigung können nicht ausreichend gesicherte Tanks je nach Füllgrad aufschwimmen und Schaden nehmen.

Mitte 2017 beschloss der Bundestag das „Hochwasserschutzgesetz II“ um weitere Verbesserungen im Hochwasserschutz gesetzlich zu verankern. Eine dieser Gesetzesänderungen betrifft Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, das sind Gebiete, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden (HQ100). In diesen Gebieten ist seit Anfang 2018 der Bau neuer Ölheizungen verboten und bestehende Anlagen müssen bis 05.01.2023 hochwassersicher nachgerüstet werden. Wird die Anlage in der Zwischenzeit wesentlich verändert, muss die Hochwassersicherheit sofort hergestellt werden.

Wer sich in einem „Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, im sogenannten HQ-Extrem befindet, also in Gebieten, die noch seltener von Extremhochwassern betroffen sind, hat mit der Nachrüstung noch Zeit bis 2033. Wer hier jedoch eine neue Anlage bauen möchte, oder eine bestehende wesentlich verändert, muss ebenfalls sofort für die notwendige Hochwassersicherheit sorgen.

Maßgeblich für die Beurteilung der Hochwassersicherheit der Tankanlage ist der maximal mögliche Hochwasserstand auf dem Grundstück bzw. am Gebäude. Heizöl ist leichter als Wasser, es kann durch eindringendes Wasser aus dem Heizöltank gedrückt werden und in den Aufstellraum oder in die Umgebung gelangen.

Um das zu verhindern gibt es verschiedene Optionen:

  • Aufstellung des Tanks oberhalb des maximal möglichen Hochwasserstandes
  • Bauliche Maßnahmen, die das Wasser von der Tankanlage fernhalten, oder
  • Einbau zugelassener Heizöltanks mit vorschriftsmäßiger Sicherung gegen Aufschwimmen

Grundsätzlich ist jeder Neu- oder (wesentliche) Umbau in überschwemmungsgefährdeten Gebieten beim Landratsamt anzeigepflichtig. Bei der Nachrüstung handelt es sich um eine Betreiberpflicht, die bei Nichtbeachtung im Schadensfall schwerwiegende finanzielle Folgen haben kann. Es muss nämlich damit gerechnet werden, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn Fristen und Vorgaben nicht eingehalten wurden.

Ob sich Ihr Heizöltank in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet befindet, können Sie auf den vom Land veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten im interaktiven Dienst Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO) nachschauen unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/.

Informationen zur Eigenvorsorge finden Sie unter https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und buerger-vor-dem-hochwasser

Bei Fragen zur hochwassersicheren Nachrüstung wenden Sie sich an den Bundesverband Behälterschutz e. V., das Institut für Wärme und Mobilität und lokale Fachbetriebe nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Auch außerhalb von Überschwemmungs- und Risikogebieten kann jeder von Hochwasser, beispielsweise durch Starkregenereignisse, betroffen sein. Um Schäden im und um das eigene Haus zu verhindern, ist es wichtig seine Betroffenheit vor dem Regen kritisch zu prüfen und sich vorzubereiten. Einige Städte und Gemeinden haben entsprechende Starkregengefahrenkarten, auf welchen gefährdete Gebiete ausgewiesen sind.

(Pressemitteilung: Landkreis Ravensburg)