Öffnungsstufe 2 tritt in Kraft: Weitere Lockerungen für Bürger*innen im Landkreis Tuttlingen

Lockerungen im Landkreis Tuttlingen. / Symbolbild
Lockerungen im Landkreis Tuttlingen. / Symbolbild (Bild: Pixabay)

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Tuttlingen – Das Landratsamt gibt am Donnerstag, dem 17. Juni 2021 öffentlich bekannt, dass die Öffnungsstufe 2 nach § 21 der Corona-Verordnung am Freitag, dem 18. Juni 2021 in Kraft treten wird. Demnach können sich Bürger*innen des Landkreises Tuttlingen über zahlreiche weitere Lockerungen freuen.

Vor allem Kulturschaffenden, Sportlern, dem stationären Einzelhandel, Betreibern von Sportstätten und Fitnessstudios, Gewerbe-treibenden und Gastronomen dürften die zusätzlichen Erleichterungen entgegenkommen.

Ab Freitag sind sowohl Veranstaltungen im Innen- wie Außenbereich wieder möglich, dazu gehören Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen mit bis zu 250 Teilnehmer*innen im Freien oder 100 Teilnehmer*innen innerhalb geschlossener Räume.

Dasselbe gilt für Vortrags- und Informationsveranstaltungen, für Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebes oder der sozialen Fürsorge dienen sowie für Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports und des Spitzen- und Profisports. Für die Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen gilt überdies, dass es keine Teilnehmerbegrenzung gibt.

Auch der Betrieb von Messen-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist wieder gestattet und Museumsführungen und touristische Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Personen dürfen wieder durchgeführt werden. Schank- und Speisewirtschaften, darunter auch Shisha- und Raucherbars, dürfen ihre Öffnungszeiten um eine Stunde verlängern und ab sofort zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ihre Tore öffnen.

Eine Übersicht über alle weiteren Lockerungen finden Sie unter www.landkreis-tuttlingen.de/corona 

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tuttlingen zum Inkrafttreten der Öffnungsstufe 2 nach § 21 der Corona-Verordnung

(Quelle: Landkreis Tuttlingen)