Öffnungsschritt 3: Lockerungen bei einer Inzidenz unter 50 ab Dienstag, 08.06.2021 – für den Schulsport ab Mittwoch 09.06.2021

Weitere Lockerungen für den Landkreis Ravensburg wurden bekanntgegeben. / Symbolbild
Weitere Lockerungen für den Landkreis Ravensburg wurden bekanntgegeben. / Symbolbild (Bild: Pixabay)

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Kreis Ravensburg – Der 7-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Ravensburg liegt heute, Montag 07.06.2021, den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Das Landratsamt hat dies heute bekanntgemacht.

Damit gelten ab morgen, Dienstag, 08.06.2021 weitere Lockerungen, z. B. sind Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten erlaubt. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten dazu kommen.

Auch für den Einzelhandel gibt es gelockerte Auflagen. So sind mehr Kunden in Abhängigkeit der Verkaufsfläche zulässig und die Testpflicht entfällt.

Archive, Büchereien und Bibliotheken öffnen ohne Auflagen, ebenso Zoologische und botanische Gärten und Galerien, Gedenkstätten und Museen.

Zudem gelten mit Erreichen des Inzidenz-Status „unter 50“ die Erleichterungen des 3. Öffnungsschritts ebenso ab Dienstag, 08.06.2021. Dies ist in der neuen, ab heute gültigen Corona-Verordnung so verankert.

Damit dürfen notwendige Veranstaltungen wie z. B. an Hochschulen und Akademien mit bis 250 Personen innen und außen bis 500 Personen stattfinden; die Gastronomie darf von 6 bis 1 Uhr öffnen (innen 1 Gast pro 2,5m2, Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln), Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder dürfen innen und außen öffnen (1 Gast pro 10 m2).

Die Bekanntmachung des Landkreises finden Sie hier

Auch für die Schulen im Landkreis Ravensburg gibt es mit Erreichen des Inzidenz-Status „unter 50“ eine neue Regelung: Ab Mittwoch, 09.06.2021, ist fachpraktischer Sportunterricht an allen Schulen auch wieder in Hallen erlaubt, jedoch ausschließlich kontaktarm. Fachpraktischer Sportunterricht im Freien jeglicher Art ist an allen Schulen zulässig.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz weiter unter 50 bleiben, so ist die Rückkehr zum Präsenzunterricht ab Freitag, 11.06.2021 im Landkreis Ravensburg möglich. Hierüber wird noch gesondert informiert.

Diese Bekanntmachung des Landkreises finden Sie hier

Die ausführliche Verordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Corona-Verordnung Schule) finden Sie hier

Weitere Lockerungen werden – sobald sie möglich sind – entsprechend kommuniziert.

Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen im Landkreis Ravensburg finden Sie hier

Die aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung für Baden-Württemberg finden Sie hier