OB-Wahlen haben nun final rechtliche Gültigkeit

Rotes X-Markierung / Symbolbild
Rotes X-Markierung / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Konstanz – Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Rechtskraft der Oberbürgermeisterwahlen vom 27. September 2020 und 18. Oktober 2020 – laut städtischer Mitteilung – bestätigt. Gegen die Wahlen im vergangenen Jahr waren insgesamt fünf Einsprüche eingegangen, die vom Regierungspräsidium geprüft und zurückgewiesen wurden.

Nun seien die Klagefristen gegen die Zurückweisungen der Einsprüche – so die Stadt weiter – abgelaufen: Beim Verwaltungsgericht Freiburg sind bis zum 22. Januar 2021 keine Klageanträge eingegangen. Damit könne OB Uli Burchardt nun offiziell sein Amt antreten und vereidigt werden.

Als amtierender OB hatte Burchardt die Amtsgeschäfte bislang regulär fortgeführt, da seine neue Amtszeit direkt nach dem Ende der vorangegangenen Amtszeit begonnen hat. Bereits im November hatte das RP Freiburg die Wahlen für gültig erklärt.

Und: Der Konstanzer Stadtverwaltung wurde zudem eine sorgfältige und ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen bescheinigt. Die Entscheidung des RPs erging unter dem Vorbehalt, dass die Gültigkeit der Wahlen in den fünf Einspruchsverfahren rechtskräftig bestätigt wird.