OB Brand kann aufatmen: Staatsanwaltschaft Ravensburg ermittelt nicht

Oberbürgermeister Andreas Brand habe mit dem Einholen einer zusätzlichen externen Rechtsauskunft bei einer Baurechtssache unnötig Geld ausgegeben, lautete der Vorwurf.
Oberbürgermeister Andreas Brand habe mit dem Einholen einer zusätzlichen externen Rechtsauskunft bei einer Baurechtssache unnötig Geld ausgegeben, lautete der Vorwurf. (Bild: Stadt Friedrichshafen/Sabine Kunzer)

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Friedrichshafen (wb) – Aufgrund eines Zeitungsartikels in der Lokalausgabe Markdorf zu einer Baurechtssache in Ettenkirch und einer Presseanfrage hatte die Staatsanwaltschaft geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Straftat des Häfler Oberbürgermeisters (OB) Andreas Brand vorliegen. Das ist jedoch nicht der Fall, wie die Stadtverwaltung nun via Presseerklärung mitteilt. Es wird kein Ermittlungsverfahren gegen Brand geben.

„Bloße Behauptungen, Vermutungen oder Möglichkeiten sowie ein allgemeines Aufklärungsinteresse rechtfertigen es nicht, jemandem eine Straftat zur Last zu legen“, heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft an OB Andreas Brand. Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft nur einleiten, wenn es dafür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gibt.

Mit Verweis auf eine Verfügung vom 15. April hat die Staatsanwaltschaft mit einem Schreiben vom 20. April folgende Entscheidung mitgeteilt: „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO abgesehen.“ Das Schreiben ging bei der Stadt schließlich am 26. April ein.

Zu der Vorprüfung kam es, weil aufgrund eines Zeitungsartikels zu einer Baurechtsfrage von einem Leser der Vorwurf der Untreue geäußert wurde: Der OB habe mit dem Einholen einer zusätzlichen externen Rechtsauskunft unnötig Geld ausgegeben. Die Autorin des Artikels hatte daraufhin die Staatsanwaltschaft kontaktiert.

Der Vorwurf der Untreue ist nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft allerdings unzutreffend: „Vorliegend ergeben sich weder aus dem Zeitungsartikel noch aus einem, einer Presseanfrage beigefügten Schreiben des Oberbürgermeisters an die Stellerin der Bauvoranfrage tragfähigen Hinweise auf Straftaten, welche strafprozessuale Maßnahmen rechtfertigen könnten. Insbesondere liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Vergehen der Untreue gemäß § 266 StGB vor.“

Damit ist der konstruierte Vorwurf der Untreue ausgeräumt. OB Andreas Brand durfte und darf sachverständigen Rat einholen, gemäß den Regelungen in der vom Gemeinderat verabschiedeten Hauptsatzung der Stadt Friedrichshafen. „Der Vorwurf, der in dem Artikel erhoben wird, hat sich mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Ravensburg als haltlos erwiesen“, sagt der Häfler OB.