Stuttgart (wb/le) – Seit Samstag, 4. Dezember, gelten in Baden-Württemberg neue Regeln für die Corona-Alarmstufe II. Dadurch gilt für den Zugang zur Wilhelma die 2G-Plus-Regel.
Zusätzlich zum Online-Ticketing ist der Einlass – mit wenigen Ausnahmen – nur noch für Gäste möglich, wenn sie entweder gegen COVID-19 vollständig geimpft bzw. davon genesen sind und zudem einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorlegen.
Zur Überprüfung sollte jeder ein Ausweisdokument sowie die nötigen Nachweise laut der 2G-Plus-Regel bzw. für die Ausnahmen mitführen. Ohne Nachweis ist kein Zutritt möglich. Bitte planen Sie für die zusätzlichen Kontrollen mehr Zeit am Einlass ein.
Weitere Infos: www.wilhelma.de.
(Quelle: Wilhelma/Presse)