Notbetreuung an Häfler Kitas und Schulen

Notbetreuung an Häfler Kitas und Schulen
Nofallbetreuung in Schule und Kitas / Symbolbild (Bild: pixabay)

WOCHENBLATT
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Friedrichshafen (wb) – Am Dienstag hat das Land Informationen und Orientierungshilfen für die ab Mittwoch geltende Notbetreuung an Kitas und Schulen herausgegeben, die nun an den städtischen Einrichtungen umgesetzt werden.

Die Notbetreuung an Kitas und Schulen soll nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zwingend erforderlich ist, also eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Die ab 16. Dezember ausfallende Betreuung beziehungsweise der ausfallende Unterricht sollen für diese Notfälle durch eine Notbetreuung ersetzt werden, sie soll also den entsprechenden zeitlichen Umfang abdecken.

Die Notbetreuung wird eingerichtet für Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, Kinder der Grundschulförderklassen und Schulkindergärten, für Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 sowie für Schüler aller Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge erhalten bis zum regulären Beginn der Weihnachtsferien Fernunterricht.

Die Kita- und Schulleitungen klären direkt mit den Eltern, wer einen Anspruch auf Notbetreuung hat. Arbeitgeberbescheinigungen müssen nicht vorgelegt werden, allerdings müssen Erziehungsberechtigte formlos gegenüber der Kita oder Schule erklären, dass sie in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind und dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. Bei zwei Erziehungsberechtigten müssen dies beide erklären, bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit an. Die Erklärung kann mündlich, telefonisch, per Mail oder in Papierform abgegeben werden.

Bei der beruflichen Tätigkeit wird nicht unterschieden zwischen Präsenz- oder Home-Office-Arbeitsplätzen. Es kommt also auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt. Auch wenn das Kindeswohl dies erfordert oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen, etwa pflegebedürftige Angehörige oder ehrenamtlicher Einsatz in Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten oder Feuerwehren, ist eine Aufnahme in die Notbetreuung möglich. Dort sollen die Gruppen dann möglichst klein und konstant zusammengesetzt werden, müssen aber nicht zwingend mit den Klassen beziehungsweise Betreuungsangeboten übereinstimmen. Kita- oder schulübergreifende Gruppen sind nicht möglich.

Eltern werden gebeten, sich bei Fragen zur Betreuung an Kitas und Schulen direkt mit der jeweiligen Einrichtung in Verbindung zu setzen, schreibt die Stadt in ihrer Pressemitteilung.